Antwort 5740 auf Frage 4835

Frage: 
Handlungsfeld: Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
Antworten: 

Einrichtung einer Fußgängerzone / Autofreier Marktplatz

Ausübung des Vorkaufsrechts an notwendigen Stellen

Einrichtung eines Leerstandsmanagement inkl. Leerstandskataster

Erstellung einer Stadtgestaltungssatzung und Entwicklung einer Werbeanlagensatzung

Erstellung von sozialgebundenem bzw. -gefördertem Wohnraum

Förderung von Wohnraum mit Sozialbindung. Zum Beispiel durch prozentuale Festsetzung (20% bei Geschosswohnungen insgesamt. Nicht projektbezogen) im Bebauungsplan. Wenn möglich auch rückwirkend (Killberg?)