Antwort 5740 auf Frage 4835
Frage:
Handlungsfeld: Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
Antworten:
Einrichtung einer Fußgängerzone / Autofreier Marktplatz
Ausübung des Vorkaufsrechts an notwendigen Stellen
Einrichtung eines Leerstandsmanagement inkl. Leerstandskataster
Erstellung einer Stadtgestaltungssatzung und Entwicklung einer Werbeanlagensatzung
Erstellung von sozialgebundenem bzw. -gefördertem Wohnraum
Förderung von Wohnraum mit Sozialbindung. Zum Beispiel durch prozentuale Festsetzung (20% bei Geschosswohnungen insgesamt. Nicht projektbezogen) im Bebauungsplan. Wenn möglich auch rückwirkend (Killberg?)