Antwort 5949 auf Frage 4835
Einrichtung einer Fußgängerzone / Autofreier Marktplatz
Entwicklung und städtebaulich angepasste Bebauung von Potenzialflächen
Förderung der Ansiedlung von gastronomischen Ansiedlungen
Ausübung des Vorkaufsrechts an notwendigen Stellen
Einrichtung eines Leerstandsmanagement inkl. Leerstandskataster
Ausweitung der kommunalen Beratung zu Förderprogrammen (z. B. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die Stadtteile)
Herstellung sichtbarer Ortsmitten in den Stadtteilen
Ausweisung von Sanierungsgebieten mit und ohne Förderung in den Stadtteilen
Bewusstseinsschaffung für Wichtigkeit von Baudenkmalen