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Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt

Rathaus Assamstadt; Rathaus im Hintergrund, im Vordergrund Sitzmöglichkeiten (Stühle u. Tische) mit Sonnenschirmen

Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt

Herzlich Willkommen auf der Infoseite zum Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt. Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Ihnen die Gelegenheit geben, sich über den aktuellen Stand und den weiteren Prozess zu informieren. Sollten Sie Anregungen und Wünsche haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Aktuelle Meldungen

Bürgerinformationsabend; Menschen von hinten die auf Stühlen sitzen, an der vorderen Wand sieht man eine Leinwand
Gespeichert von Moderation am
23
09
2025

Bürgerinformationsabend am 19.09.2024 zum geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern III“

Am 19.09.2024 fand eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu den laufenden vorbereitenden Untersuchungen (VU)und zum zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt statt. Die mit der Sanierung beauftragte Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH stellte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Assamstadt den aktuellen Stand dar.

Fördermöglichkeiten: Haus mit Fördermöglichkeiten
Gespeichert von Moderation am
23
09
2025

Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ besteht die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen vom Gemeinderat festgelegt werden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Gemeinde Assamstadt.

Gebäude, Assamstadt; Haus im Vordergrund, bewölkter Himmel, Parkende Autos
Gespeichert von Moderation am
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09
2025

Sanierungsziele im Gebiet

Die sogenannten "Sanierungsziele" sind jene Ziele, die mit dem Sanierungsgebiet erreicht werden sollen. Diese Ziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erörtert und anschließend vom Gemeinderat beschlossen.

Durchgangsstraße, drumherum Häuser und parkende Autos am Straßenrand, blick auf das alte Rathaus
Gespeichert von Moderation am
23
09
2025

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Downloads

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet, Assamstadt

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Präsentation Bürgerinformationsabend, Assamstadt

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Zeitstrahl

Mai - September 2024

Vorbereitende Untersuchungen

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. …

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorbereitenden Untersuchungen richten sich nach § 141 BauGB und dienen unter anderem dazu, die Sanierungsziele für das Gebiet „Ortskern III" zu konkretisieren. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2025 vorgestellt.

Mai 2025

Aufnahme in das Landessanierungsprogramm

Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. …

Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit werden Fördermittel für die Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände bereitgestellt. Diese betragen zunächst 800.000 Euro Finanzhilfe aus dem Landessanierungsprogramm. Die Umsetzung von Maßnahmen und der Abruf von Fördermitteln beginnt nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.

02.06.2025

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern III" am 02.06.2025 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt. …

Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern III" am 02.06.2025 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt.

Ab Juni 2025

Sanierungsdurchführung

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. …

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. Hierzu werden Sie fortlaufend über diese Projektseite, die Homepage der Gemeinde Assamstadt, das Amtsblatt und die lokale Presse informiert.

April 2034

Ende des Durchführungszeitraums

Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum Ende April 2034. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden. …

Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum Ende April 2034. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden.

Kontakt

Yan Tanevski

Falls Sie weitere Fragen zum Projekt haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unser Ansprechpartner gerne weiter:

Telefon: 07141 -16757235
E-Mail: yan.tanevski@wuestenrot.de

Herr Yan Tanevski
Projektleiter in der Abteilung Städtebau

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