Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ besteht die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ besteht die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden durch Zuschüsse und günstige Kredite. Gefördert werden unter anderem Dämmung, moderne Heizungstechnik und Heizungsoptimierung. Die Fördermittel lassen sich insbesondere mit der Förderung im Sanierungsgebiet kombinieren und helfen, Kosten zu senken sowie das Klima zu schützen.
WHS
In Sanierungsgebieten besteht nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, Kosten für die Modernisierung von Gebäuden erhöht steuerlich abzusetzen im Rahmen der Steuererklärung. Hierzu ist eine steuerliche Bescheinigung der Gemeinde nach Abschluss der Baumaßnahme notwendig.
WHS
Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt.
Die sogenannten "Sanierungsziele" sind jene Ziele, die mit dem Sanierungsgebiet erreicht werden sollen. Diese Ziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erörtert und anschließend vom Gemeinderat beschlossen.
WHS
Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.
WHS
Am 19.09.2024 fand eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu den laufenden vorbereitenden Untersuchungen (VU)und zum zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt statt. Die mit der Sanierung beauftragte Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH stellte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Assamstadt den aktuellen Stand dar.
Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. …
Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit werden Fördermittel für die Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände bereitgestellt. Diese betragen zunächst 800.000 Euro Finanzhilfe aus dem Landessanierungsprogramm. Die Umsetzung von Maßnahmen und der Abruf von Fördermitteln beginnt nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.
Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. …
Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorbereitenden Untersuchungen richten sich nach § 141 BauGB und dienen unter anderem dazu, die Sanierungsziele für das Gebiet „Ortskern III" zu konkretisieren. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2025 vorgestellt.
Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern III" am 02.06.2025 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt.
Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. …
Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. Hierzu werden Sie fortlaufend über diese Projektseite, die Homepage der Gemeinde Assamstadt, das Amtsblatt und die lokale Presse informiert.
Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum Ende April 2034. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden.