Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt

Rathaus Assamstadt; Rathaus im Hintergrund, im Vordergrund Sitzmöglichkeiten (Stühle u. Tische) mit Sonnenschirmen

Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt

Herzlich Willkommen auf der Infoseite zum Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt. Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Ihnen die Gelegenheit geben, sich über den aktuellen Stand und den weiteren Verlauf des Sanierungsgebiets zu informieren. Sollten Sie Anregungen und Wünsche haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Virtueller Rundgang "Ortsmitte III"

Im Rahmen des virtuellen Rundgangs stellen wir Ihnen einige der geplanten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen genauer vor und geben Ihnen die Möglichkeit, sich über die Entwicklungen zu informieren.

Aktuelle Meldungen

Fördermöglichkeiten: Haus mit Fördermöglichkeiten
Gespeichert von Moderation am
10
02
2026

Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ besteht die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen.

Gespeichert von Moderation am
10
02
2026

Weitere öffentliche, kumulierbare Förderprogramme

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden durch Zuschüsse und günstige Kredite. Gefördert werden unter anderem Dämmung, moderne Heizungstechnik und Heizungsoptimierung. Die Fördermittel lassen sich insbesondere mit der Förderung im Sanierungsgebiet kombinieren und helfen, Kosten zu senken sowie das Klima zu schützen.

steuerliche Abschreibung; Block mit "steuerliche Abschreibung" drauf auf einem Schreibtisch, herum eine Brille, Cent Stücke und einen Taschenrechner
Gespeichert von Moderation am
10
02
2026

Erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet

In Sanierungsgebieten besteht nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, Kosten für die Modernisierung von Gebäuden erhöht steuerlich abzusetzen im Rahmen der Steuererklärung. Hierzu ist eine steuerliche Bescheinigung der Gemeinde nach Abschluss der Baumaßnahme notwendig.

Logo Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH; W&W in einem orangenen Würfel, daneben "wüstenrot" Haus- und Städtebau" stehen
Gespeichert von Moderation am
10
02
2026

Sanierungsträger

Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt.

Visualisierung des neuen Rathauses
Gespeichert von Moderation am
03
02
2026

Sanierungsziele im Gebiet

Die sogenannten "Sanierungsziele" sind jene Ziele, die mit dem Sanierungsgebiet erreicht werden sollen. Diese Ziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erörtert und anschließend vom Gemeinderat beschlossen.

Durchgangsstraße, drumherum Häuser und parkende Autos am Straßenrand, blick auf das alte Rathaus
Gespeichert von Moderation am
03
02
2026

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Bürgerinformationsabend; Menschen von hinten die auf Stühlen sitzen, an der vorderen Wand sieht man eine Leinwand
Gespeichert von Moderation am
23
09
2025

Bürgerinformationsabend am 19.09.2024 zum geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern III“

Am 19.09.2024 fand eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu den laufenden vorbereitenden Untersuchungen (VU)und zum zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ in Assamstadt statt. Die mit der Sanierung beauftragte Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH stellte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Assamstadt den aktuellen Stand dar.

Downloads

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet, Assamstadt

Standard
Datei

Präsentation Bürgerinformationsabend, Assamstadt

Standard
Datei

Zeitstrahl

Mai 2025

Aufnahme in das Landessanierungsprogramm

Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. …

Die Gemeinde wurde im Mai 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit werden Fördermittel für die Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände bereitgestellt. Diese betragen zunächst 800.000 Euro Finanzhilfe aus dem Landessanierungsprogramm. Die Umsetzung von Maßnahmen und der Abruf von Fördermitteln beginnt nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.

Mai - September 2024

Vorbereitende Untersuchungen

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. …

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH hat im Auftrag der Gemeinde Assamstadt eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchgeführt und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorbereitenden Untersuchungen richten sich nach § 141 BauGB und dienen unter anderem dazu, die Sanierungsziele für das Gebiet „Ortskern III" zu konkretisieren. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2025 vorgestellt.

02.06.2025

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern III" am 02.06.2025 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt.

Ab Juni 2025

Sanierungsdurchführung

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. …

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. Hierzu werden Sie fortlaufend über diese Projektseite, die Homepage der Gemeinde Assamstadt, das Amtsblatt und die lokale Presse informiert.

Januar 2026

Umzug des Rathauses in das Interimsgebäude Mergentheimer Straße 6

Januar 2026

Beginn der Bauarbeiten für den neuen Jugendraum inklusive neuer Bauhofhalle

März 2026

Beginn der Abbrucharbeiten am Rathaus

Frühjahr 2028

Geplante Fertigstellung des neuen Rathauses

April 2034

Ende des Durchführungszeitraums

Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum Ende April 2034. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden.

Kontakt

Yan Tanevski

Falls Sie weitere Fragen zum Projekt haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unser Ansprechpartner gerne weiter.

Telefon: 07141 -16757235
E-Mail: yan.tanevski@wuestenrot.de

Herr Yan Tanevski
Projektleiter in der Abteilung Städtebau

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