Creglingen "Tauber / Stadtkern"

Stadt Creglingen: Luftbild

Sanierungsgebiet "Tauber / Stadtkern"

Herzlich willkommen auf der digitalen Projektseite zum Sanierungsgebiet "Tauber / Stadtkern" in Creglingen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Einblicke in den aktuellen Verfahrensstand.

Aktuelle Meldungen

Stadt Creglingen: Luftbild
Gespeichert von Philipp Schulz (WHS) am
30
03
2026

Was sind die vorbereitenden Untersuchungen?

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen zur Erhebung von Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit, Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden der bauliche Zustand der Gebäude, die vorhandene Infrastruktur sowie die allgemeinen Lebensbedingungen vor Ort eingehend analysiert und bewertet.

Häuser: Bild von oben
Gespeichert von Philipp Schulz (WHS) am
30
03
2026

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

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Creglingen: Endbericht Stadtentwicklungskonzept

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Zeitstrahl / Geplante Schritte

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und der anschließenden Sanierungsdurchführung sind verschiedene Verfahrensschritte einzuhalten. Diese sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise ergeben sie sich aber auch aus dem Gesamtzusammenhang und sollen eine frühzeitige Information und Aktivierung der Betroffenen vor Ort ermöglichen.

 

Im Folgenden wird Ihnen der aktuelle Stand sowie der weitere Ablauf anhand der wesentlichen Schritte aufgezeigt. Das Archiv und ältere Meldungen zum Stadtentwicklungskonzept und zur Grobanalyse finden Sie hier.

Hauptstraße in Creglingen
September 2025

Beschluss der Ergebnisse der Grobanalyse

Im September 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Creglingen die Ergebnisse der Grobanalyse für das Untersuchungsgebiet „Tauber/Stadtkern“ beschlossen. …

Im September 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Creglingen die Ergebnisse der Grobanalyse für das Untersuchungsgebiet „Tauber/Stadtkern“ beschlossen. Darin enthalten ist die Darstellung der Substanz- und Funktionsmängel, die Definition vorläufiger Sanierungsziele sowie die Benennung möglicher Maßnahmen zur Aufwertung der Kernstadt.

Mit der Grobanalyse wurde die wichtigste Voraussetzung für die Einreichung des Neuaufnahmeantrags für das geplante Sanierungsgebiet „Tauber / Stadtkern“ geschaffen. Weitere Voraussetzung für einen positiven Bescheid des Antrags ist das Stadtentwicklungskonzept, das zeitgleich bearbeitet und Ende 2025 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Ende 2025

Beschluss des Stadtentwicklungskonzepts

Das Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Creglingen wurde im Dezember 2025 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. …

Das Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Creglingen wurde im Dezember 2025 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Es wurde in einem partizipativen Prozess erarbeitet und dient fortan als Leitfaden und Entscheidungsgrundlage für die Stadtentwicklung der kommenden rund 20 Jahre.

Für die Kernstadt und die Teilorte wurden Steckbriefe zu den Herausforderungen und Potentialen erarbeitet. Anhand der definierten Themenschwerpunkte und Handlungsfelder wurden außerdem Maßnahmen und Zielsetzungen benannt, die in den kommenden Jahren bearbeitet werden sollen.

 

 

 

Frühjahr 2026

Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung

Die Stadt Creglingen wurde im Frühjahr 2026 mit dem Gebiet "Tauber / Stadtkern" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. …

Die Stadt Creglingen wurde im Frühjahr 2026 mit dem Gebiet "Tauber / Stadtkern" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit wurden Fördermittel für die Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände bereitgestellt. Die Umsetzung von Maßnahmen und der Abruf von Fördermitteln erfolgt nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, die im Anschluss an die vorbereitenden Untersuchungen erfolgt.

 

Frühjahr 2026

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Stadt Creglingen wird im April 2026 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beschließen, es handelt sich dabei um den sogenannten Einleitungsbeschluss. …

Der Gemeinderat der Stadt Creglingen wird im April 2026 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beschließen, es handelt sich dabei um den sogenannten Einleitungsbeschluss. Bei der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und bei der rechtssicheren Vorbereitung des Verfahrens wird die Stadt durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) unterstützt.

Fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet. Dabei wird festgestellt, wo städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Wesentlich ist daneben auch die Beteiligung der Betroffenen vor Ort sowie die Befragung der Träger öffentlicher Belange. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme und der Beteiligungsergebnisse wird geprüft, wie die Missstände beseitigt werden können und es wird ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet.

 

Frühsommer 2026

Bürgerinformationsveranstaltung

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgt die Beteiligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter. …

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgt die Beteiligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter. Neben einer Darstellung des Sachstands durch die Stadt und die WHS wird den Teilnehmenden die Gelegenheit gegeben, Ideen und Wünsche zu äußern, die sich auf das zukünftige Sanierungsgebiet beziehen.

Gleichzeitig werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter per Fragebogen zu den Stärken und Schwächen des Untersuchungsgebiets befragt. Die Antworten dienen dazu, die Mitwirkungsbereitschaft und die voraussichtlichen privaten Investitionen einschätzen zu können. Auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange erhalten zeitgleich die Gelegenheit zur Stellungnahme, um deren Planungen und Anforderungen bei der späteren Sanierungsdurchführung berücksichtigen zu können.

Herbst 2026

Satzungsbeschluss und Beginn der Sanierungsdurchführung

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden dem Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2026 präsentiert. …

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden dem Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2026 präsentiert. Zeitgleich soll dann auch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets und der Beschluss von Fördergrundsätzen erfolgen. Anschließend werden die Sanierungsvermerke eingetragen und die Betroffenen über das weitere Verfahren informiert.

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss kann mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Der Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes wird dann veröffentlicht. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand und die Fördermöglichkeiten informieren. 

im Anschluss

Durchführung von Sanierungsmaßnahmen

Während des Bewilligungszeitraums können kommunale und private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und gefördert werden. …

Während des Bewilligungszeitraums können kommunale und private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und gefördert werden. Einige Maßnahmen befinden sich bereits in der Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit auf dieser Projektseite vorgestellt.

Frühjahr 2035

Ende des Durchführungszeitraums

Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum im Frühjahr 2035. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden. …

Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum im Frühjahr 2035. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden. Unter Darlegung der jeweiligen Gründe kann der Bewilligungszeitraum des Sanierungsgebiets aber auch nochmals verlängert werden.

Kontaktdaten

Dr. Philipp Schulz

Tel.: 07141 16757-226

Mail: philipp.schulz[at]wuestenrot.de

Dr. Philipp Schulz
Teamleiter in der Abteilung Städtebau

Sie haben Fragen zum geplanten Sanierungsgebiet oder zum Ablauf des Prozesses? Sie wollen Anregungen, Wünsche und Ideen einbringen? Dann wenden Sie sich gerne an den zuständigen Projektleiter bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH. 

 

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