Zukünftiges Sanierungsgebiet „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“ in Ebersbach an der Fils

Stadt Ebersbach an der Fils; Ein sonniger Platz mit einem historischen Wohn- und Geschäftshaus, modernen Gebäuden, Bäumen und bunten Kunstfiguren im Vordergrund prägt die Szene.

Zukünftiges Sanierungsgebiet „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“ in Ebersbach an der Fils

Herzlich willkommen auf der digitalen Projektseite des geplanten Sanierungsgebiets „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“ in Ebersbach an der Fils. Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie hier über das geplante Sanierungsgebiet. Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der vorbereitenden Untersuchungen. 

Aktuelle Meldungen

Büchenbronner Straße, Ebersbach an der Fils; das Bild zeigt eine ruhige Straßenszene mit einem Fachwerkhaus und der „Adler Brauerei C. Zinser“ unter blauem Himmel mit vereinzelten Wolken.
Gespeichert von Moderation am
16
06
2026

Was sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU)?

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen zur Erhebung von Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit, Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet.

Zeitstrahl

01. Januar 2026

Programmaufnahme

Die Stadt Ebersbach an der Fils wurde zum 1. Januar 2026 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. …

Die Stadt Ebersbach an der Fils wurde zum 1. Januar 2026 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Dieses Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg unterstützt Kommunen seit Jahrzehnten erfolgreich dabei, ihre städtebauliche Entwicklung nachhaltig zu gestalten und die Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger langfristig zu verbessern.

28. April 2026

VU-Einleitungsbeschluss

Am 28.04.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen. …

Am 28.04.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen. Die VU dient dazu, die Mängel und Missstände im Gebiet zu erheben und den Bedarf zum Einsatz der Fördermittel zu bestätigen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind somit grundlegende Voraussetzung auf dem Weg zum Sanierungsgebiet. Der Beschluss wurde am 09.06.2026 öffentlich bekanntgemacht.

Juli 2026

Beteiligung der Eigentümer und Träger öffentlicher Belange

Neben einer Bestandsaufnahme werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auch die Eigentümer im Untersuchungsgebiet sowie die öffentlichen Aufgabenträger befragt. …

Neben einer Bestandsaufnahme werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auch die Eigentümer im Untersuchungsgebiet sowie die öffentlichen Aufgabenträger befragt. Auf diese Weise erhalten alle relevanten Akteure frühzeitig die Möglichkeit sich zu informieren Ihre Anregungen zu geben Schließlich soll das Sanierungsgebiet nicht an der Bürgerschaft vorbei, sondern gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden.

voraussichtlich Juli 2026

Öffentliche Informationsveranstaltung

Es findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der über die vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie die Ziele und den Ablauf des geplanten Sanierungsverfahrens informiert wird und Ra …

Es findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der über die vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie die Ziele und den Ablauf des geplanten Sanierungsverfahrens informiert wird und Raum für Fragen sowie Anregungen besteht.

Herbst 2026

Erstellung VU-Ergebnisbericht

Der VU-Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen und dient als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat …

Der VU-Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen und dient als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Oktober 2026

Satzungsbeschluss

Mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat wird das Sanierungsgebiet rechtlich festgelegt. Der Beschluss wird anschließend öffentlich bekanntgemacht. 

voraussichtlich Ende 2026

Sanierungsdurchführung

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss können mit der Sanierungsdurchführung begonnen und Fördermittel eingesetzt werden. 

30. April 2035

Ende des Bewilligungszeitraums

Der Bewilligungszeitraum endet zum 30. April 2035. Bis zu diesem Datum können die Mittel aus dem Förderprogramm abgerufen und für die städtebauliche Erneuerung eingesetzt werden. 

Kontakt

Sindy Bieler

Falls Sie weitere Fragen zum Projekt haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerin der WHS sowie der Stadt Ebersbach an der Fils gerne zur Verfügung.

 

Frau Sindy Bieler

Projektleiterin in der Abteilung Städtebau

Telefon: 07141 16-757230

E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de

 

Frau Dr. Heike Weippert

Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt, Stadt Ebersbach an der Fils

Telefon: 07163 161-400

E-Mail: weippert@stadt.ebersbach.de

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