Was ist ein Sanierungsgebiet?

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Stadt Calw; Das Bild zeigt eine ruhige Wohnstraße in Hanglage mit Einfamilienhäusern, Garagen und parkenden Autos, umgeben von Bäumen bei klarem, sonnigem Wetter.

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (§§ 136 ff. BauGB) können Städte und Gemeinden Sanierungsgebiete in Bereichen festlegen, die aus städtebaulicher Sicht Verbesserungspotentiale aufweisen und durch eine Sanierung eine Aufwertung erfahren würden. Die Maßnahmen zur Aufwertung in einem Gebiet verbessern beispielsweise die Wohnbedingungen oder sorgen dafür, dass die bauliche Substanz ganzer Straßenzüge erhalten bleibt und aufgewertet wird.

 

Städtebauliche Missstände im Sinne des Gesetzes können zum Beispiel sanierungsbedürftige Gebäude sein, die einen schlechten energetischen Zustand aufweisen, das Ortsbild negativ beeinflussen oder über einen geringen Wohnwert verfügen. Verbesserungspotentiale beziehen sich aber auch auf den öffentlichen Raum, sofern dieser zum Beispiel barrierefrei umgestaltet oder durch Maßnahmen an der blauen und grünen Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels angepasst werden soll. Die genauen Ziele einer Sanierungsmaßnahme werden im Einzelfall formuliert und können neben baulichen Aspekten auch soziale Verbesserungen umfassen.

 

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets werden im Grundbuch für alle im Gebiet liegenden Grundstücke Sanierungsvermerke eingetragen. Die Eigentümer der betreffenden Grundstücke und Gebäude haben dann in der Regel die Möglichkeit, einen Zuschuss für umfassende Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen zu erhalten. Die genauen Bedingungen dazu ergeben sich aus den Städtebauförderungsrichtlinien und den durch die Stadt nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen noch zu erlassenden Fördergrundsätzen.

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