Nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber beschloss der Gemeinderat im September 2024 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch. Zur rechtssicheren Vorbereitung des Verfahrens hat die Stadt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) damit beauftragt. Diese vorbereitenden Untersuchungen sind nötig, um die Bedingungen für ein Sanierungsverfahren zu prüfen.
Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und einer Befragung der Eigentümer, Bewohner und Gewerbetreibenden wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Aufnahme wird überlegt, wie die Missstände beseitigt werden und die bereitgestellten Fördermittel eingesetzt werden können. Sanierungsziele werden formuliert, die durch entsprechend Maßnahmen im Zeitraum der Sanierung realisiert werden.