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Zuwendungen für Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet
Über den gesamten Sanierungszeitraum besteht für Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet die Möglichkeit Zuschüsse für ihre Maßnahmen am Gebäude zu erhalten.
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Über den gesamten Sanierungszeitraum besteht für Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet die Möglichkeit Zuschüsse für ihre Maßnahmen am Gebäude zu erhalten.
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Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.
Das Gebiet „Ortskern II“ wurde zum 01.01.2025 in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg aufgenommen. …
Das Gebiet „Ortskern II“ wurde zum 01.01.2025 in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg aufgenommen. Damit eröffnet sich für die Gemeinde Eningen unter Achalm die Möglichkeit, für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen eine finanzielle Förderung des Landes zu erhalten. Ein Teil der entstehenden Kosten kann somit im Rahmen der Städtebauförderung durch Landesmittel bezuschusst werden.
Nach erfolgter Programmaufnahme beschloss der Gemeinderat im Juli 2025 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortskern II“. …
Nach erfolgter Programmaufnahme beschloss der Gemeinderat im Juli 2025 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortskern II“. Zur fachgerechten und rechtssicheren Vorbereitung des Sanierungsverfahrens beauftragte die Gemeinde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel dieser Untersuchungen ist die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets vorliegen.
Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die umfassende Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet. Dabei werden vorhandene städtebauliche Missstände erfasst und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite entwickelt und ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet.
Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im April 2026 abgeschlossen. Die Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen für die weitere Gebietsentwicklung wurden anschließend dem Gemeinderat vorgestellt.
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ erfolgte durch Beschluss des Gemeinderats vom 30.04.2026. …
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ erfolgte durch Beschluss des Gemeinderats vom 30.04.2026. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme geschaffen.
Im Anschluss wurden die erforderlichen Sanierungsvermerke eingetragen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer über das weitere Verfahren informiert.
Mit dem Satzungsbeschluss konnte die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beginnen. …
Mit dem Satzungsbeschluss konnte die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beginnen. Auf dieser Projektseite informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Sanierung und stellen wichtige Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer bereit.
Wenn Sie sich über die Fördermöglichkeiten Ihrer privaten Maßnahme informieren möchten, stehen Ihnen die Ansprechpartner der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH sowie der Gemeinde gerne zur Verfügung. Für eine individuelle Beratung können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren.
Der Bewilligungszeitraum endet nach jetzigem Stand zum 30. April 2034. …
Der Bewilligungszeitraum endet nach jetzigem Stand zum 30. April 2034. Bis zu diesem Zeitpunkt können Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg abgerufen und für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.