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"Stadtmitte" Gerabronn

Stadtmitte Gerabronn

Stadtmitte Gerabronn

Willkommen in der digitalen Projektbegleitung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte"!
Bürgerinnen und Bürger können sich hier über alle kommunalen Projekte sowie einige private Maßnahmen informieren und die Entwicklung des Sanierungsgebiets nachvollziehen.

Dialoge

Gerabronn

Private Maßnahmen

Insgesamt wurden 6 private Gebäudeabbrüche und 7 private Gebäudemodernisierungen durch Mittel aus der Städtebauförderung umgesetzt. Die Maßnahmen wurden zu 40% durch die Stadt Gerabronn und zu 60% durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bezuschusst.

Gerabronn

Kommunale Maßnahmen

Das Ergebnis des Sanierungsgebiets kann sich sehen lassen: Insgesamt wurden und werden 4 Grunderwerbe und 7 Abbrüche durchgeführt. Die Grunderwerbe und auch viele der Abbrüche dienten vor allem dem Ausbau der Hauptstraße. Außerdem wurden 7 Straßen- und Platzgestaltungsmaßnahmen durch die Städtebauförderung unterstützt. Als wichtige kommunale Modernisierungsmaßnahme gilt die Erneuerung des alten Rathauses. Nicht wenige der Maßnahmen liegen im 6- und sogar 7-stelligen Kostenbereich.

Meldungen

Zeitstrahl

Oktober 2008

Antragstellung zur Programmaufnahme

Die Stadt Gerabronn hat vor der Sanierungsmaßnahme „Stadtmitte“ bereits die Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt West“, „Lagerland“ und „Kirchgasse/Untere Gasse“ durchgeführt. …

Rathaus Gerabronn

Die Stadt Gerabronn hat vor der Sanierungsmaßnahme „Stadtmitte“ bereits die Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt West“, „Lagerland“ und „Kirchgasse/Untere Gasse“ durchgeführt. Die in diesen Maßnahmen noch nicht realisierten Ziele und Einzelmaßnahmen sowie die begonnenen städtebaulichen Veränderungen sollen nun im Gebiet „Stadtmitte“ fortgeführt werden.

Am 30.10.2008 wird ein Aufnahmeantrag in das Landessanierungsprogramm 2009 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs der Sanierungsmaßnahme wird ein Förderrahmen in Höhe von rund 1,28 Million Euro beantragt, was einem Finanzhilfeanteil (60 %) des Landes in Höhe von rund 770.000 Euro entspricht. Davon werden 800.000 Euro bewilligt; der Förderrahmen wird später auf rund 3,2 Millionen Euro aufgestockt.

April 2009

Aufnahme in das Förderprogramm

Ende Oktober 2009 hat sich die Stadt Gerabronn mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtmitte“ für das Landessanierungsprogramm beworben. …

Wappen BW

Ende Oktober 2009 hat sich die Stadt Gerabronn mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtmitte“ für das Landessanierungsprogramm beworben. Im April 2009 kommt der positive Bescheid: Mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 800.000 €, davon 480.000 € als Anteil des Landes, werden die geplanten Maßnahmen in den kommenden 8 Jahren finanziert.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören, neben den Vorhaben der Stadt, auch die Modernisierung, Instandsetzung und Abbrüche von privaten Gebäuden, welche durch einen Zuschuss gefördert werden können.

April 2009

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Nach § 141 des Baugesetzbuchs sind für ein Sanierungsgebiet vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten …

Untersuchungsgebiet Gerabronn Stadtmitte

Nach § 141 des Baugesetzbuchs sind für ein Sanierungsgebiet vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten und um die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu schaffen.

Am 07. April 2009 fasst der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.

Der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen wird durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) durchgeführt. Zuvor hat die WHS bereits zusammen mit dem Architekturbüro "Fritz & friends" die Grobanalyse über Gerabronn erstellt. Inhalte der vorbereitenden Untersuchungen sind:

  • die Beschreibung der übergeordneten Planung und des Untersuchungsgebiets,
  • eine Bestandsaufnahme der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse,
  • eine Bestandsaufnahme der Gebäudesubstanz- und Baustruktur,
  • eine Erfassung der Bewohnerdaten und der Sozialstruktur,
  • Befragungen der Eigentümer und Träger öffentlicher Belange wie
  • eine Mängelanalyse mit Darstellung der Potentiale,
  • ein Maßnahmen- und Neuordnungskonzept sowie Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung,
  • eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Damit werden dem Gemeinderat die Instrumente an die Hand gegeben, um die Situation zu beurteilen und einen tragfähigen Beschluss zu fassen.

Juli 2009

Fördergrundsätze für private Maßnahmen

Wegen des begrenzten Förderrahmens und um für eine faire Verteilung der Mittel zu sorgen erlässt der Gemeinderat im Juli 2009 allgemeine Fördergrundsätze, welche die Städtebauförderrichtlinien des Lan …

Stadtgarten Gerabronn

Wegen des begrenzten Förderrahmens und um für eine faire Verteilung der Mittel zu sorgen erlässt der Gemeinderat im Juli 2009 allgemeine Fördergrundsätze, welche die Städtebauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ergänzen. Dies ermöglicht den Bürgern die Voraussetzungen und die Förderermittlung nachzuvollziehen und bildet damit die Grundlage für künftige Beratungsgespräche.

Die abgestuften Fördersätze bei Modernisierungsmaßnahmen sind an die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages nach § 177 des Baugesetzbuchs, dem sogenannten "Modernisierungsgebot", angelehnt.

Dezember 2009

Festlegung des Sanierungsgebiets

Am 09.12.2009 beschließt der Gemeinderat die Sanierungssatzung. Mit deren Bekanntmachung im Amtsblatt am 12.12.2009 wird die Satzung rechtskräftig. …

Kirchplatz Gerabronn

Am 09.12.2009 beschließt der Gemeinderat die Sanierungssatzung. Mit deren Bekanntmachung im Amtsblatt am 12.12.2009 wird die Satzung rechtskräftig.

Gemäß § 142 Abs. 4 des Baugesetzbuches wird für die Durchführung der Sanierung die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 ausgeschlossen - das bedeutet, dass die Sanierungsmaßnahme im "vereinfachten Verfahren" durchgeführt wird. Die Eigentümer müssen somit lediglich für Eigentumsübertragungen eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen, mehrere andere Bedingungen entfallen.

Ziel ist es von Beginn an, so viele Gebäude wie möglich zu modernisieren. Gespräche bezüglich weiterer möglicher Modernisierungen und Ordnungsmaßnahmen finden mit verschiedenen Eigentümern statt. Während die Resonanz bei der vorbereitenden Untersuchung zunächst verhalten ist, wächst mit der Zahl der geförderten Maßnahmen auch die Zahl der Interessenten - auch unterstützt durch eine transparente Berichterstattung und ein proaktives Zugehen auf Schlüsseleigentümer.

März 2012 bis April 2019

Aufstockungen

In den Jahren 2010 und 2011 konnten bereits private Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und abgeschlossen, sowie detaillierte Eigentümergespräche geführt werden. …

In den Jahren 2010 und 2011 konnten bereits private Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und abgeschlossen, sowie detaillierte Eigentümergespräche geführt werden.

Auch danach standen die Stadt und die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) mit mehreren Eigentümern von in hohem Maße stadtbildprägenden Gebäuden in Gesprächen. Hinzu kam, dass für das Jahr 2012 als umfangreichste Einzelmaßnahme der Abbruch des in städtischem Eigentum befindlichen Gebäudes Kirchgasse 2 und die damit einhergehende Erweiterung des Marktplatzes geplant waren.
Hintergrund: Es sollen Gehwege und Parkplätze, welche die durch die Innenstadt verlaufende Landesstraße L 1033 begleiten, in der Sanierung neu gestaltet werden. Es ist vorgesehen, öffentliche Stellplätze zu schaffen, den Verlauf der Hauptstraße und Blaufeldener Straße im Innenstadtbereich zu begrünen und durch die Verlegung der vorhandenen Bushaltestelle an besser geeignete Stelle den Verkehr in der Hauptstraße zu entzerren und das Ortsbild dort nachhaltig aufzuwerten.
Für diese Maßnahmen bewilligt das Ministerium im März 2012 eine Aufstockung um rund 420.000 Euro, 60% davon als Zuschuss des Landes Baden-Württemberg.
Da auch in den kommenden Jahren erfolgreich und zahlreich Maßnahmen umgesetzt werden, stimmt das Ministerium weiteren Aufstockungen zu: Im April 2014 erhält die Stadt eine Aufstockung von 1,5 Million Euro, davon 60% durch Bund und Land bezuschusst. Im Februar erfolgt eine erneute Erhöhung des Förderrahmens um rund 330.000 Euro, wieder anteilig 60% durch Bund und Land bezuschusst. Eine letzte Erhöhung erfolgt im April 2019 nochmals um rund 230.000 Euro, wovon der Bund 140.000 Euro bezuschusst.

Herbst 2012 bis Sommer 2019

Gebietsveränderungen

Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt zu Beginn der Sanierungsmaßnahme, über alles gemessen, einschließlich der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen ca. 3,75 ha und 106 Flurstücke. …

Erweiterungen und Verkleinerung Gerabronn Stadtmitte

Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt zu Beginn der Sanierungsmaßnahme, über alles gemessen, einschließlich der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen ca. 3,75 ha und 106 Flurstücke. Der Abgrenzungsplan für das zu untersuchende Gebiet wurde am 01.04.2008 vom Gemeinderat der Stadt Gerabronn beschlossen.
Im Herbst 2012 folgt die 1. Erweiterung: 2 Grundstücke im Norden werden in das Sanierungsgebiet eingegliedert. Doch dabei bleibt es nicht:
Im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ ist seit ursprünglichem Satzungsbeschluss geplant, die Haupt- und Blaufeldener Straße grundlegend neu zu gestalten, die teilweise über das Sanierungsgebiet hinausragen. Zur Sicherung der Förderfähigkeit der vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen wird der vorgesehene Bereich in das bestehende Sanierungsgebiet in einer 2. Erweiterung integriert. Daher beschließt der Gemeinderat im Herbst 2013 die 2. Erweiterung.
Außerdem war geplant, das alte, denkmalgeschützte Rathaus grundlegend zu modernisieren und wieder als Rathaus zu nutzen. Im Rahmen der umfassenden Modernisierung des alten Rathauses sollen auch die bereits bestehenden, öffentlichen Parkierungsflächen nördlich des alten Rathauses neu gestaltet werden. Zum Zweck der Förderung dieser Flächen über das Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) müssen diese Flächen in das bestehende Sanierungsgebiet integriert bzw. dieses erweitert werden. Damit folgt die 3. und letzte Erweiterung des Sanierungsgebiets.
Eine weitere Gebietsveränderung im Sommer 2019, eine Verkleinerung um rund 460 Quadratmeter, ergibt sich noch durch die Förderung einer Straßengestaltung im Rahmen eines anderen Förderprogramms.

Mai 2019

Tag der Städtebauförderung 2019

Die Stadt Gerabronn feiert in diesem Jahr eine ganz besondere Premiere: die erste Teilnahme am Tag der Städtebauförderung! …

Stadtmitte Gerabronn

Die Stadt Gerabronn feiert in diesem Jahr eine ganz besondere Premiere: die erste Teilnahme am Tag der Städtebauförderung! Im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ organisiert die Stadtverwaltung einen Stadtrundgang mit Besichtigung der wichtigsten umgesetzten Maßnahmen – ganz egal ob kommunal oder privat – mit entsprechenden Informationen und einem Ausblick auf mögliche weitere Sanierungsaktivitäten in der Zukunft. In diesem Rahmen werden die erreichten Ziele verdeutlicht und die Städtebauförderung gewürdigt.

Kontakt

Herr Carsten Stimpel

Falls Sie weitere Fragen zur Sanierungsmaßnahme haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unser Ansprechpartner gerne weiter:

Telefon: 07141 16 757-259
E-Mail: carsten.stimpel@wuestenrot.de

Herr Carsten Stimpel
Projektleiter in der Abteilung Städtebau

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