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Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen unter anderem dazu, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zu erheben, die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen ermitteln und Grundlagen für Fördermöglichkeiten zu schaffen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Marktplatz / Freudenstädter Straße“ besteht jetzt, nach der förmlichen Festlegung des Gebiets, die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen vom Gemeinderat festgelegt werden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den 

Förderfähige Maßnahmen

Eigentümern und der Stadt Alpirsbach. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.

Förderfähig sind grundsätzlich alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Ziele sind dabei insbesondere die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Stadtbild. In der nebenstehenden Abbildung sind exemplarisch solche Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.

Nachdem das Sanierungsgebiet „Marktplatz / Freudenstädter Straße“ durch den Gemeinderat der Stadt Alpirsbach förmlich festgelegt wurde, werden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen. Die genauen Förderhöhen gestalten sich wie folgt:

- Bei der Modernisierung von Gebäuden beläuft sich der Förderzuschuss in der Regel auf 20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und ist auf einen Betrag von 40.000,00 € pro Gebäude gedeckelt. 

- Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Zuschuss nach Abstimmung mit der Stadt Alpirsbach auf bis zu 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und einen Maximalbetrag von 50.000,00 € pro Gebäude erhöht werden. 

- Beim Abbruch von nicht denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung maximal 100 % der Abbruchkosten, sofern anschließend ein Neubau auf dem Grundstück realisiert wird. Der maximale Zuschuss für die Maßnahme liegt bei 30.000 €/Gebäude. 

- Abbruchmaßnahmen ohne Neubebauung werden mit maximal 50 % der Abbruchkosten. Der maximale Zuschuss für die Maßnahme liegt bei 15.000 €/Gebäude. 

Maßgeblich für jedwede Bezuschussung ist die Angebotssumme des günstigsten Anbieters (im Regelfall drei Angebote/Gewerk) bzw. eine fachmännisch erstellte Kostenschätzung.

Die Fördergrundsätze und der Abgrenzungsplan können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt. Die WHS steht interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Stadt Alpirsbach während der gesamten Durchführung beratend zur Seite. Insbesondere bei den privaten Maßnahmen führt die WHS Beratungsgespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern durch und erörtert die konkreten Voraussetzungen für die Förderung. Gehen Sie bei Interesse daher gerne auf die Projektleiterin bei der WHS, Frau Flietel, zu.

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