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Zuwendungen für Eigentümer im Sanierungsgebiet

Über den gesamten Sanierungszeitraum sollen Eigentümer im Sanierungsgebiet die Möglichkeit auf Zuschüsse für ihre Maßnahmen am Gebäude erhalten. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Modernisierungen von Häusern privater Eigentümer aber auch Gebäudeabbrüche. Hierzu wird vor Beginn der Bau- oder Abbruchmaßnahmen ein Vertrag mit der Stadt abgeschlossen.

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Die Höhe der Förderung richtet sich nach den vom Gemeinderat beschlossenen Fördergrundsätzen. Auf Grundlage des Vertrags, werden die vereinbarten Zuschüsse nach Baufortschritt von der Stadt an die Eigentümer ausgezahlt. Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg (WHS) beauftragt. 

Die WHS führt die Beratungen durch, bereitet in Abstimmung mit der Stadtverwaltung die Verträge vor und prüft die vertragsgemäße Durchführung der Maßnahmen. 

Bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Bestandserhebung unter energetischen Gesichtspunkten mit dem Ergebnis einer Kostenschätzung. Nach Abschluss einer Modernisierung und Vorlage aller Rechnungen und Zahlungsnachweise stellt die Stadt eine Bescheinigung aus. Anhand dieser Bescheinigung ist es den Eigentümern möglich, steuerlich die Kosten für Baumaßnahmen erhöht abzusetzen.

Falls auch Sie Eigentümer im Gebiet sind und Interesse an einer kostenlosen Beratung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartnerin beim Sanierungsbetreuer.

 

 

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