1. Gebietserweiterung
WHS
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Stadtmitte IV“, wurde um die Flurstücke Nr. 22, 22/3, 23/1, 430/2, 430/5 erweitert. Auf diesen Flurstücken wurden städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt, welche im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung behoben werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Modernisierung der Hauptstraße 28 sowie das Gebäude des Kindergarten „Pfarracker“. Der aktualisierte Abgrenzungsplan des Sanierungsgebiets „Stadtmitte IV“ lieg im Downloadbereich bereit.