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Das Sanierungsgebiet "Am Viadukt - Ortskern Putzkau"

Neukircher Straße 12

Mit Gemeinderatsbeschluss von 30.05.2023 wurde das Sanierungsgebiet „Am Viadukt – Ortskern Putzkau“ förmlich festgelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets finden Sie in unter „Downloads“. Die Sanierungssatzung hat mit Veröffentlichung am 09.06.2023 Rechtskraft erlangt.

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Die Gemeinde wurde mit Bescheid vom18.09.2023 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Der Bund und der Freistaat Sachsen stellen der Gemeinde für den Zeitraum vom 2023 bis 2038 Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 5,5 Mio. € zur Verfügung. 

Für das Sanierungsgebiet wurde ein Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, welches Ziele und Maßnahmen für das Gebiet „Am Viadukt“ bestimmt. Wichtige Ziele der Sanierung sollen sein:

  • Standortentwicklung öffentlicher Angebote im Ortskern Putzkau
    • Energetische Sanierung Grundschule (inkl. Auslagerung der Schule und Außenanlagen)
    • Entwicklung des Gemeindetechnikzentrums (mit Feuerwehr und Bauhof)
    • Funktionale Weiterentwicklung des Sport- und Freizeitzentrums
  • Verbesserung der Verkehrssituation im Ortskern:
    • Schulwegsicherung
    • Verbesserung Wegesicherheit für Fußgänger und Radfahrer
    • Entwicklung Bahnhofsumfeld als Verkehrsknoten
  • Erhalt und Stärkung historischer Gebäudesubstanz
    • Leerstandsbeseitigung
    • Wohnumfeldverbesserungen
  • energetische Modernisierung privater Gebäude - Beratung und Förderung der Eigentümerinnen und Eigentümer

 

Liegt mein Grundstück im Sanierungsgebiet? 

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets am 30.05.2023 wurden im Grundbuch für alle im Gebiet liegenden Grundstücke Sanierungsvermerke eingetragen.  Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes entnehmen Sie bitte dem Plan, welches sich unter „Downloads“ befindet.

Für Sie bedeutet das, dass Sie vor dem Beginn des Vorhabens eine Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB benötigen. Gern beraten wir Sie auch dazu. 

Die Ziele und Maßnahmen im Sanierungsgebiet werden von der Gemeinde schrittweise verfeinert und fortgeschrieben. Die aktuellen Meldungen werden auf der Seite des Stadtentwicklungsmanagers fortlaufend aktualisiert. 

 

 

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