Bürgerinformationsabend am 19.09.2024 zum geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern III“
WHS
Die Gemeinde Assamstadt wurde im Jahr 2025 mit dem Gebiet „Ortskern III“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen.
Über die gesamte Laufzeit stehen der Gemeinde bisher 800.000,00 Euro an Fördermitteln (Finanzhilfen) zur Verfügung, ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 40% ist Teil des Finanzierungsrahmens (Förderrahmen: 1.333.333,00 €). Die Bewilligung der Fördermittel für das Sanierungsgebietes soll voraussichtlich Ende April 2034 enden.
Bevor mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden kann und Fördermittel verausgabt werden können, sind vorbereitende Untersuchungen des Gebiets „Ortskern III nötig. Die vorbereitenden Untersuchungen befassen sich unter anderem mit dem Erfassen von Stärken, Schwächen und Potenzialen des Sanierungsgebiets, einem Neuordnungskonzept sowie Aussagen zu Gebäudesubstanz und Nutzungen. Zudem geht es um die Wahl des Sanierungsverfahrens, die Durchführ- und Finanzierbarkeit sowie die Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet, an der Sanierung mitzuwirken.
Ein zentrales Element dieser Untersuchung ist die Beteiligung der Betroffenen, insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter. Im Rahmen der Informationsveranstaltung konnten sich betroffene Personen über das zukünftige Sanierungsgebiet informieren, Fragen stellen und Anregungen einbringen. An der Veranstaltung nahmen circa 25 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Neben einer Präsentation, die mit einem informativen Einblick in die geplante Sanierungsmaßnahme einführte, wurden in einem interaktiven Teil diverse Belange der Teilnehmenden gesammelt. Die ausgewerteten Ergebnisse werden Teil des Ergebnisberichtes der vorbereitenden Untersuchungen sein. Die Teilnehmenden konnten ihre Fragen an die Mitarbeiterinnen der WHS und an Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Assamstadt richten.
Nach Fertigstellung des Ergebnisberichtes zu den vorbereitenden Untersuchungen kann das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme begonnen werden.
Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie im Download-Bereich.