Sanierungsgebiet „Marktplatz Freudenstädter Straße“ in Alpirsbach: Erste private Modernisierungsmaßnahmen
WHS
Die Stadt Alpirsbach bedankt sich bei allen Eigentümern, die durch eine private Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahme einen Beitrag zur Aufwertung der Stadt leisten. Als Anerkennung erhalten die Eigentümer einen limitierten Alpirsbach-Meterstab. Die ersten Meterstäbe wurden am 25.09.2025 durch Herrn Müller, Bauamtsleiter bei der Stadt Alpirsbach, und Frau Flietel, Projektleiterin der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, an die Eigentümer übergeben.
An den Gebäuden der Eigentümer sind verschiedene Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen, die sowohl den energetischen Zustand, die Außenwirkung des Gebäudes als auch die Wohnqualität verbessern. Damit werden die Sanierungsziele erreicht.
Am Gebäude Gerbergasse 36 sollen im Rahmen einer Restmodernisierung unter anderem die Fassade und die Sanitäranlagen erneuert sowie der Balkon saniert werden. Der Schwerpunkt der Restmodernisierung des Gebäudes Gerbergasse 37 sind ebenfalls die Erneuerung der Fassade und Sanitäranlagen. Außerdem sollen eine Haustür erneuert und Innenausbauarbeiten durchgeführt werden. Bei dem Gebäude Gerbergasse 48 ist eine umfassende Modernisierung inkl. Erneuerung des Dachs, der Fassade, der Fenster und Haustür sowie der Heizung geplant. Im Innbereich sollen die Sanitäranlagen erneuert und Innenausbauarbeiten inkl. Grundrissänderungen durchgeführt werden.
Bei Modernisierungsmaßnahmen können eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Rahmen eines Maßnahmenpakets gefördert werden. Ausgenommen sind Einrichtungsgegenstände, Lampen und Luxusmodernisierungen (z. B. Sauna). Der Fördersatz bei Modernisierungsmaßnahmen beträgt 20 % und wird bei denkmalgeschützten Gebäuden auf 30 % erhöht. Der maximale Förderzuschuss beträgt 30.000,00 € bzw. 35.000,00 € bei Denkmalschutz. Ergänzend kann bei Modernisierungsmaßnahmen die steuerliche Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Bei Gebäudeabbrüchen werden die Kosten zu 50 % übernommen. Der maximale Zuschuss beträgt hierfür 25.000,00 €.
Interessierte Personen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen an Frau Norina Flietel von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zu wenden (07141 16-757282; norina.flietel@wuestenrot.de). Vor Beginn der Baumaßnahmen ist verpflichtend ein Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Gemeinde zu schließen. Eine formelle Beantragung der Fördermittel ist nicht notwendig. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadt Alpirsbach wenden. Zuständig sind hier Herr Müller (07444/9516260; rudolf.mueller@alpirsbach.de) und Frau Maier (07444/9516261; jennifer.maier@alpirsbach.de).