Welche Vorteile haben Sie als Eigentümerin / Eigentümer?
Im Rahmen des beschlossenen Sanierungsgebietes „Am Viadukt – Ortskern Putzkau“ haben Sie die Möglichkeit von Förderungen für energetischen Modernisierungsmaßnahmen, Baumaßnahme zum Erhalt historischer Gebäude oder Maßnahmen zur Nachnutzung leerstehender Gebäude zu profitieren.
Steuerliche Förderung:
Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung oder zum Umbau von Gebäuden im Sanierungsgebiet können eine steuerliche Förderung nach § 7h EstG, 10 f oder 11a EstG erhalten.
Städtebaufördermittel:
Die Städtebauförderung ermöglicht grundsätzlich die Gewährung von Zuschüssen für private Bau- oder Ordnungsmaßnahmen. Aktuell müssen die Mittel der Gemeinde auf laufende Sanierung der Grundschule konzentriert werden. Daher gegenwärtig noch keine Städtebaufördermittel für private Maßnahmen zur Verfügung.
Gebäudemodernisierungs- und Energieberatung
Wir möchten für Sie wichtige Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet zusammenführen. Dazu zählen auch unabhängig von der Städtebauförderung bestehende Förderungen für energetische Maßnahmen.
Wir starten unser Beratungsangebot der Gebäudemodernisierungs- und Energieberatung im Sanierungsgebiet. Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer, welcher unter „Downloads“ zur Verfügung steht. Zu Beratungsterminen vor Ort wird gesondert informiert.
Für die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung oder von Städtebaufördermitteln ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer und der Kommune erforderlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten Ihrer Maßnahme sind:
- Das Gebäude liegt im Sanierungsgebiet.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen, es wurde noch keine Bauaufträge ausgelöst.
Die Höhe der Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richten sich nach den dort festgelegten Fördersätzen.