Erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet

In Sanierungsgebieten besteht nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, Kosten für die Modernisierung von Gebäuden erhöht steuerlich abzusetzen im Rahmen der Steuererklärung. Hierzu ist eine steuerliche Bescheinigung der Gemeinde nach Abschluss der Baumaßnahme notwendig.

                                                                                                                                                                                       Beispielrechnung für einen Haushalt mit 100.000 € Bruttojahreseinkommen

Erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet; Tabelle mit Rechenschritten zur maximalen Ersparnis

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in erhöhtem Umfang steuerlich geltend zu machen. Eigentümerinnen und Eigentümer können die begünstigten Kosten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung über mehrere Jahre verteilt abschreiben und dadurch ihre steuerliche Belastung spürbar reduzieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen und nach Abschluss der Baumaßnahme eine steuerliche Bescheinigung der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für die Anerkennung der erhöhten Abschreibung durch das Finanzamt.

Das nachfolgende Rechenbeispiel soll privaten Eigentümerinnen und Eigentümern die besonders attraktiven und in dieser Form einmaligen finanziellen Rahmenbedingungen innerhalb eines Sanierungsgebiets anschaulich darstellen. Es verdeutlicht, wie sich die steuerlichen Vorteile konkret auswirken können und welche Entlastung sich über den gesamten Abschreibungszeitraum ergibt. Beide Beispielrechnungen beziehen sich auf eine selbstgenutzte Immobilie einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern und stellen damit eine typische Eigentümersituation dar.

Neben den steuerlichen Vorteilen im Sanierungsgebiet bestehen weitere Fördermöglichkeiten. Insbesondere die KfW bietet attraktive Förderkredite und Zuschüsse, die ergänzend in Anspruch genommen werden können. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Meldungen.

                                                                                                                                                                               Beispielrechnung für einen Haushalt mit 60.000 € Bruttojahreseinkommen

Erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet; Rechenschritte zur maximalen Ersparnis

 

Hinweise zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG:

  1. Bei den vorstehenden Ausführungen handelt es sich um allgemeine Informationen in vereinfachter Form. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Ebenso kann keine Haftung für individuelle steuerliche oder finanzielle Auswirkungen übernommen werden. Dieses Merkblatt ersetzt keine umfassende steuerliche Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
  2. Nicht bescheinigungsfähig sind in der Regel Aufwendungen, die ausschließlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung dienen. Hierzu zählen beispielsweise An- oder Ausbauten – etwa ein Dachgeschossausbau zur Vergrößerung der Wohnfläche – sowie vollständige oder teilweise Gebäudeabbrüche.
  3. Eigenleistungen sowie unentgeltliche Leistungen von Angehörigen (z. B. Familienangehörigen) sind im Sinne des EStG grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Im Rahmen der Städtebauförderung können diese Leistungen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als zuwendungsfähig anerkannt werden.
  4. Öffentliche Zuschüsse, die für die jeweilige Maßnahme gewährt wurden oder noch gewährt werden, sind anzugeben. Diese werden von den bescheinigungsfähigen Kosten in Abzug gebracht.

 

 

Für weiterführende Informationen zu den konkret bescheinigungsfähigen Aufwendungen und Baukosten steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH gerne beratend zur Verfügung.

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