Weitere öffentliche, kumulierbare Förderprogramme

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden durch Zuschüsse und günstige Kredite. Gefördert werden unter anderem Dämmung, moderne Heizungstechnik und Heizungsoptimierung. Die Fördermittel lassen sich oft mit weiteren Programmen kombinieren und helfen, Kosten zu senken sowie das Klima zu schützen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 

  • Die Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung nach der BEG EM (Richtlinie vom 21.12.2023) kann mit der Städtebauförderung kombiniert werden.
  • Dabei wird der Zuschuss aus der BEG EM von den förderfähigen Kosten der Städtebauförderung abgezogen.
  • Die Grundförderung beträgt 15 % Zuschuss.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit für:
    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
    • Anlagentechnik (außer Heizung) und
    • Heizungsoptimierung.
  • Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der Sanierungsfahrplan-Bonus (+5 %) nach Nummer 8.4.2 der Richtlinie gewährt wird.
    • Voraussetzung: Ein individueller Sanierungsfahrplan liegt vor.
  • Auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird mit bis zu 650 Euro bezuschusst.
  • Im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“ sind die förderfähigen Maßnahmen im Detail aufgeführt. 

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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Die Verwaltung und Auszahlung des Zuschusses (Nr. 458) erfolgt über die KfW (Kreditbank für Wiederaufbau).
  • Der Zuschuss kann für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beantragt werden.
  • Die Förderung beträgt bis zu 70 % der Kosten.
  • Die genaue Zuschusshöhe hängt ab von:
    • der bisherigen Heizungsart,
    • dem Alter der bestehenden Heizung,
    • und dem Haushaltsjahreseinkommen.
  • Weitere Informationen findest du über den angegebenen Link.

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BEG-EM Ergänzungskredite Nr. 358 und Nr. 359

  • Kredit Nr. 358:
    • Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis max. 90.000 Euro.
    • Sollzinsen zwischen 0,01 % und 1,91 % (je nach Laufzeit und Zinsbindung, Stand 27.01.2026).
    • Kann als Zwischenfinanzierung genutzt und nach Zuschusssauszahlung getilgt werden.
  • Kredit Nr. 359:
    • Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 90.000 Euro.
    • Sollzinsen zwischen 3,28 % und 3,85 % (je nach Laufzeit und Zinsbindung, Stand 27.01.2026).

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Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 261 der KfW

  • Wenn Sie Ihr Haus oder Wohnung energieeffizient sanieren möchten und dabei einen Effizienzhausstatus erreichen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Förderkredit ab 2,44 % effektivem Jahreszins (Stand 28.01.2026) und in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu beantragen.
  • Zudem müssen Sie vom Kredit weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss sind als zusätzliche Förderung möglich. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich, damit Sie die angestrebte Effizienzhaus-Stufe nachweisen können.
  • Wie kann der vorliegende Zuschuss mit der Städtebauförderung kombiniert werden? Der Zuschuss des Programms ist lediglich von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Städtebauförderung abzuziehen. Übersteigt die Förderung mit allen öffentlichen Mitteln die Grenze von 60 % der förderfähigen Investitionskosten, wird der Anteil der BEG-Förderung entsprechend reduziert, bis der Fördersatz insgesamt wieder auf 60 % sinkt.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 263 der KfW

  • Auch für die energieeffiziente Sanierung eines Nichtwohngebäudes   ist ein Förderkredit ab 1,19 % effektivem Jahreszins (Stand 28.01.2026) für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes erhältlich.
  • Auch bei diesem Programm muss weniger zurückgezahlt werden: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss zusätzliche Förderung sind möglich.
  • Wie kann der vorliegende Zuschuss mit der Städtebauförderung kombiniert werden? Der Zuschuss des Programms ist lediglich von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Städtebauförderung abzuziehen. Übersteigt die Förderung mit allen öffentlichen Mitteln die Grenze von 60 % der förderfähigen Investitionskosten, wird der Anteil der BEG-Förderung entsprechend reduziert, bis der Fördersatz insgesamt wieder auf 60 % sinkt.

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Denkmalförderung für Baudenkmale

Die Denkmalförderung des Landes kann mit der Städtebauförderung kumuliert eingesetzt werden. Der Zuschuss der Denkmalförderung ist von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Städtebauförderung abzuziehen.

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Für den Erwerb von Immobilien bieten nachfolgende Programme attraktive Konditionen:

KfW Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt“

  • Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren.

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Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) 

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.
  • Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs.
  • Sie suchen für Ihre Baufinanzierung ein vergünstigtes langfristiges Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

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L-Bank „Finanzierung Familienzuwachs“

  • Sie sind jünger als 45 Jahre, haben einen Kinderwunsch und möchten ein langfristiges Darlehen zu attraktiven Kapitalmarktkonditionen mit der Option auf eine Zinsverbilligung bei Familienzuwachs.
  • Sie erhalten keine Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z 15-Darlehen), möchten jedoch die Möglichkeit einer späteren Förderung bei (weiterem) Familienzuwachs nutzen.

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