Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet
Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen vom Gemeinderat festgelegt werden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Gemeinde Assamstadt. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme unterzeichnet werden.
Förderfähig sind grundsätzlich alle umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Ziele sind dabei insbesondere die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Gemeindebild. In der Regel müssen mindestens drei Gewerke an der Baumaßnahme beteiligt sein.
In der nebenstehenden Abbildung sind exemplarisch solche Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.
Die genauen Förderhöhen gestalten sich wie folgt:
- Bei der Modernisierung von Gebäuden beläuft sich der Förderzuschuss in der Regel auf 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und ist auf einen Betrag von 50.000,00 € pro Gebäude gedeckelt. Die Mindestinvestition liegt bei 20.000,00 €.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Zuschuss, nach Abstimmung mit der Gemeinde Assamstadt, auf bis zu 40 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und einen Maximalbetrag von 50.000,00 € pro Gebäude erhöht werden.
- Beim Abbruch von nicht denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung maximal 100 % der Abbruchkosten, sofern anschließend ein Neubau auf dem Grundstück realisiert wird. Der maximale Zuschuss für die Maßnahme liegt bei 50.000 €/Gebäude.
- Abbruchmaßnahmen ohne Neubebauung werden mit maximal 50 % der Abbruchkosten gefördert. Der maximale Zuschuss für die Maßnahme liegt bei 50.000 €/Gebäude.
- Maßgeblich für jedwede Bezuschussung ist die Angebotssumme des günstigsten Anbieters (im Regelfall drei Angebote/Gewerk) bzw. eine fachmännisch erstellte Kostenschätzung. Die Fördergrundsätze und der Abgrenzungsplan können im Downloadbereich heruntergeladen werden.