Weitere Fördermittel und private Maßnahmen im Sanierungsgebiet

Für das Sanierungsgebiet „Marktplatz / Freudenstädter Straße“ standen bislang Fördermittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 800.000 Euro aus Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg. Ein Großteil dieser Summe war bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund stellte die Stadt Alpirsbach im Herbst 2025 einen Antrag auf Aufstockung der Finanzhilfen.

Mit Pressemitteilung vom 04.02.2026 gab das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg die bewilligten Erhöhungen bekannt. Auch das Sanierungsgebiet „Marktplatz / Freudenstädter Straße“ erhält in diesem Zuge eine Aufstockung der Finanzhilfen um 300.000 Euro um weitere Projekte im Gebiet unterstützen zu können.

Im Sanierungsgebiet „Marktplatz Freudenstädter Straße“ in Alpirsbach schreitet zudem die Umsetzung privater Maßnahmen sichtbar voran. Mittlerweile konnten elf Modernisierungsverträge und ein Ordnungsmaßnahmenvertrag zwischen der Stadt Alpirsbach und privaten Eigentümern geschlossen werden. 

Als Zeichen der Wertschätzung für dieses Engagement hat die Stadt Alpirsbach erneut drei limitiert aufgelegte Alpirsbach-Meterstäbe an Eigentümerinnen und Eigentümer übergeben, die derzeit Ordnungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen umsetzen. Die Übergaben erfolgten am Dienstag, den 27.01.2026 durch Frau  Flietel von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, die die Stadt  im Sanierungsprozess begleitet.

Die drei Projekte spiegeln die Bandbreite der förderfähigen Maßnahmen für private Eigentümer wider: Auf  dem  Grundstück Inselweg 20 wurde der Abbruch alter Gebäudesubstanz gefördert; die frei gewordene Fläche wurde anschließend ohne Förderung durch den Eigentümer mit zwei Garagen neu bebaut. An den Gebäuden Karlstraße 8 sowie Torgasse 2 sind durch die Eigentümer verschiedene Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen, die sowohl den energetischen Zustand, die Außenwirkung der Gebäude als auch die Wohnqualität verbessern sollen. 

Für die zukünftige Entwicklung der Stadt Alpirsbach ist die Mitwirkung privater Eigentümer im Rahmen des Sanierungsverfahrens wertvoll und von großer Bedeutung. Ihre Investitionen tragen maßgeblich zur Attraktivität des Stadtbilds, zur Verbesserung der Wohnsituation und zur Erreichung der städtebaulichen Ziele bei.

Mit dem symbolischen Meterstab dankt die Stadt daher allen Beteiligten für ihren Beitrag zur positiven Entwicklung des Sanierungsgebiets.

Bei Modernisierungsmaßnahmen können eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Rahmen eines Maßnahmenpakets gefördert werden. Ausgenommen sind Einrichtungsgegenstände, Lampen und Luxusmodernisierungen (z. B. Sauna). Der Fördersatz bei Modernisierungsmaßnahmen beträgt 20 % und wird bei denkmalgeschützten Gebäuden auf 30 % erhöht. Der maximale Förderzuschuss beträgt 25.000,00 € bzw. 35.000,00 € bei Denkmalschutz. Ergänzend können bei Modernisierungsmaßnahmen Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Bei Gebäudeabbrüchen (ohne  Nachfolgebebauung) werden die Kosten zu 50 % übernommen. Der maximale Zuschuss beträgt hierfür 15.000,00 €. Bei einem Abbruch mit Nachfolgebebauung sind es 100 % mit einem maximalen Zuschuss i. H. v. 30.000,00 €.

Interessierte Personen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen an Frau Norina Flietel von der Wüstenrot Haus-  und Städtebau GmbH zu wenden (Tel.: 07141 16-757282; E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de). Vor Beginn der Baumaßnahmen ist verpflichtend ein Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Stadt zu schließen. Eine formelle Beantragung der Fördermittel ist nicht notwendig. Bei Fragen können Sie sich auch an die Stadt Alpirsbach wenden. Zuständig sind hier Herr Müller (Tel.: 07444/9516260; E-Mail: rudolf.mueller@alpirsbach.de) und Frau Maier (Tel.: 07444/9516261; E-Mail: jennifer.maier@alpirsbach.de).

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