Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ in Altdorf

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den Städten und Gemeinden im Land für 2026 insgesamt 270,63 Millionen Euro für 319 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Auch die Gemeinde Altdorf freut sich über weitere Finanzhilfen in Höhe von 250.000 €.

Rathaus, Altdorf; blauer Himmel, im Vordergrund das Rathaus, Bäume rechts und links

Seit 2015 erhält die Gemeinde Fördergelder aus dem Landessanierungsprogramm für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“. Durch die bereitgestellten Mittel konnten bereits umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen – darunter zuletzt die Modernisierung des denkmalgeschützten Rathauses - erfolgreich abgeschlossen werden. Im Februar 2026 erhielt die Gemeinde nun die erfreuliche Nachricht, dass die Fördermittel nochmals erhöht werden. Nach insgesamt 7-maliger Aufstockung steht nun ein Förderrahmen von 6,58 Mio. € zur Verfügung. Dies entspricht Finanzhilfen (60 %) in Höhe von 3,95 Mio. €. Die Gemeinde hat einen Eigenanteil (40 %) von 2,63 Mio. € zu leisten. 

Die zusätzlichen Finanzhilfen werden insbesondere für die Erneuerung des Riedwiesenwegs und die Gestaltung der Flächen rund um das Waaghäusle eingesetzt. Darüber hinaus haben auch weiterhin private Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet die Möglichkeit, für ihre Bauvorhaben Fördermittel zu beantragen und geplante Investitionen am Gebäude umzusetzen.

Gefördert werden können:

  1. Bauliche und energetische Gebäudesanierungen
  2. Gebäudeabbrüche zur Grundstücksfreilegung

Im Rahmen von Modernisierungen sind sowohl die Bestandteile der Gebäudehülle, technische Anlagen aber auch Sanierungs- und Umbauarbeiten im Gebäude grundsätzlich förderfähig.

Acht Gebäudeabbrüche und 14 Modernisierungsmaßnahmen privater Eigentümer im Sanierungsgebiet konnten bereits gefördert werden und damit ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und zur Wohnraumschaffung geleistet werden.

Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrags mit der Gemeinde Altdorf vor Beginn der Maßnahme. 

Neben der Möglichkeit eines Zuschusses besteht gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) zusätzlich die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Modernisierungsmaßnahmen.

Logo Städtebauförderung; Das Logo der Städtebauförderung zeigt ein stilisiertes Haus in kräftigem Rot mit einem Dach aus schwarzen, rot-goldenen Streifen in den Farben der deutschen Flagge sowie dem Schriftzug „Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden“

Allgemeine Anfragen zum Sanierungsgebiet beantwortet Ihnen Herr Heller von der Gemeindeverwaltung. Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung können sich interessierte Eigentümer gerne mit der zuständigen Projektleiterin der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Frau Bieler (( 07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de) in Verbindung setzen.

 

Die Fördermittel stehen bis voraussichtlich Anfang 2027 zur Verfügung.

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