Was sind die vorbereitenden Untersuchungen?
Stadt Creglingen
Die vorbereitenden Untersuchungen geben einen Überblick über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme und zeigen Ziele sowie Maßnahmenvorschläge der Sanierung auf. Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Ermittlung der städtebaulichen, strukturellen und sozialen Verhältnisse innerhalb des Gebietes. Hierfür wird eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt, um festzustellen, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wird geprüft, wie die Missstände beseitigt werden können und es wird ein gebietsbezogenes und integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet.
Neben der Bestandsaufnahme kommt auch der Beteiligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter eine große Bedeutung zu. So kann die Bewohnerschaft in der Regel am besten Beurteilen, welche Mängel im Gebiet besonders schwerwiegend sind und beseitigt werden sollten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer wiederum können detaillierte Aussagen zum Gebäudezustand und den notwendigen Modernisierungsmaßnahmen treffen. Darin zeigt sich auch, dass die anschließende Sanierungsdurchführung nur gemeinsam mit den lokalen Akteuren und ihrer Mitwirkungsbereitschaft erfolgen kann, weshalb eine frühzeitige Einbindung umso wichtiger ist. Ergänzend werden auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Sanierungszielen gebeten.
Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Klarheit über die bestehenden Defizite und Entwicklungspotentiale zu gewinnen, die finanzielle Tragfähigkeit von Maßnahmen einzuschätzen und eine rechtliche Grundlage für das weitere Sanierungsverfahren zu schaffen.
Die vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Tauber / Stadtkern“ beginnen mit dem geplanten Einleitungsbeschlusses des Gemeinderats am 21.04.2026. Der Prozess läuft anschließend voraussichtlich bis Ende 2026, wenn die Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt und die Sanierungssatzung sowie die Fördergrundsätze für die Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet beschlossen werden.