Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“
WHS
Auch Dürnau ist unter den geförderten Gemeinden: Für das laufende Sanierungsgebiet wurde eine Aufstockung der Finanzhilfen um 500.000 Euro bewilligt. (Quelle: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeit…)
Damit steht nach insgesamt vier Aufstockungen nun ein Förderrahmen von rund 3,998 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stammen rund 2,399 Millionen Euro (60 %) aus Finanzhilfen des Bundes und Landes, während die Gemeinde einen Eigenanteil von etwa 1,6 Millionen Euro (40 %) beisteuert.
Die zusätzlichen Mittel werden sowohl für kommunale Maßnahmen eingesetzt als auch weiterhin privaten Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Private Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Möglichkeit, für Bauvorhaben Fördermittel zu beantragen und geplante Investitionen am Gebäude umzusetzen.
Wichtig: Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrags mit der Gemeinde Dürnau vor Beginn der Maßnahme.
Neben der Möglichkeit eines Zuschusses besteht gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) zusätzlich die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Modernisierungsmaßnahmen.