Fördermöglichkeiten
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Ortsteil Besenfeld“ besteht, nach der förmlichen Festlegung des Gebiets (voraussichtlich Frühjahr 2027), die Möglichkeit, sich Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen vom Gemeinderat festgelegt werden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Gemeinde Seewald. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Ziele sind dabei insbesondere die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Stadtbild. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.
Nachdem das Sanierungsgebiet „Ortsteil Besenfeld“ durch den Gemeinderat der Gemeinde Seewald förmlich festgelegt wurde, werden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen.