Zuwendungen für Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Modernisierungen von Häusern privater Eigentümer und Eigentümerinnen, aber auch Gebäudeabbrüche. Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und Eigentümerinnen und der Gemeinde Eningen unter Achalm. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.
Förderfähig sind grundsätzlich alle umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Ziele sind dabei insbesondere die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustands sowie ein positiver Einfluss auf das Ortsbild. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den vom Gemeinderat beschlossenen Fördergrundsätzen. Auf Grundlage des zwischen den Eigentümern und Eigentümerinnen und der Gemeinde geschlossenen Vertrags werden die vereinbarten Zuschüsse nach Baufortschritt von der Gemeinde an die Eigentümer und Eigentümerinnen ausgezahlt.
Bei der Modernisierung von Gebäuden beträgt der Zuschuss in der Regel 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal jedoch 25.000 Euro je Gebäude. Für denkmalgeschützte oder aus städtebaulicher Sicht besonders erhaltenswerte Gebäude kann die Förderung nach Abstimmung mit der Gemeinde auf bis zu 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und einen Höchstbetrag von 35.000 Euro je Gebäude erhöht werden.
Auch Abbruchmaßnahmen können gefördert werden. Wird ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude abgebrochen und anschließend auf dem Grundstück neu gebaut, kann die Förderung bis zu 100 % der Abbruchkosten, maximal jedoch 25.000 Euro je Gebäude, betragen. Erfolgt der Abbruch ohne anschließende Neubebauung, ist eine Förderung von bis zu 50 % der Abbruchkosten möglich; der Zuschuss ist hierbei auf 10.000 Euro je Gebäude begrenzt.
Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe sind grundsätzlich die Kosten des wirtschaftlichsten Angebots beziehungsweise eine fachgerecht erstellte Kostenschätzung. Bei umfangreichen Modernisierungsvorhaben besteht zudem die Möglichkeit, über die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) eine kostenfreie Modernisierungserhebung mit energetischer Betrachtung und anschließender Kostenschätzung in Anspruch zu nehmen.
Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt. Sie begleitet die Gemeinde Eningen unter Achalm während der gesamten Laufzeit der Sanierungsmaßnahme und steht zugleich den Eigentümern und Eigentümerinnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Insbesondere im Bereich der privaten Maßnahmen berät die WHS zu den Fördermöglichkeiten und den hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Interessierte Eigentümer und Eigentümerinnen können sich daher gerne an die zuständige Projektleiterin der WHS, Frau Rott, wenden und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
WHS