Sanierungsgebiet "Burgwiesen"
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Sanierungssatzung für das Gebiet „Burgwiesen“ beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Giengen an der Brenz hat die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Burgwiesen“ beschlossen und damit die Grundlage für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme geschaffen.
WHS
Update: Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen „Burgwiesen“
Eine vorbereitende Untersuchung (VU) dient dazu festzustellen, ob in einem bestimmten Gebiet städtebauliche Maßnahmen erforderlich und zielführend sind. Im Rahmen dieser Untersuchung werden der bauliche Zustand der Gebäude, die vorhandene Infrastruktur sowie die allgemeinen Lebensbedingungen vor Ort eingehend analysiert und bewertet.
Stadtverwaltung
Bürgerinformation zum Sanierungsgebiet
Am 26.11.2024 fand eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zum Sanierungsgebiet „Burgwiesen“ in Giengen an der Brenz statt.
Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer
Die vorbereitenden Untersuchungen dienen unter anderem dazu, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zu erforschen, die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen aufzuzeigen und Grundlagen für Fördermöglichkeiten zu schaffen.
WHS
Wozu dienen die vorbereitenden Untersuchungen?
Das Ziel der vorbereitenden Untersuchungen - kurz VU - ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Grundlage ist eine Bestandsaufnahme vor Ort sowie die Beteiligung der Betroffenen vor Ort sowie der Träger öffentlicher Aufgaben.
WHS
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.
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Präsentation Bürgerinformation "Burgwiesen"
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Burgwiesen"
Aufnahme in ein Förderprogramm
Die Stadt Giengen an der Brenz wurde im Frühjahr 2024 mit dem Gebiet "Burgwiesen" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. …
Die Stadt Giengen an der Brenz wurde im Frühjahr 2024 mit dem Gebiet "Burgwiesen" in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit wurden Fördermittel für die Behebung städtebaulicher Mängel und Missstände bereitgestellt. Die Umsetzung von Maßnahmen und der Abruf von Fördermitteln erfolgt nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, die den Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen darstellt.
Start der Vorbereitende Untersuchungen
Der Gemeinderat der Stadt Giengen an der Brenz hat im Juni 2024 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. …
Der Gemeinderat der Stadt Giengen an der Brenz hat im Juni 2024 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Zur rechtssicheren Vorbereitung des Verfahrens hat die Stadt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauftragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 des Baugesetzbuches für dieses Gebiet durchzuführen.
Die Bestandsaufnahme ist fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Dabei wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wird geprüft, wie die Missstände beseitigt werden können und es wird ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Bestandsaufnahme erfolgte im September 2024.
Bürgerinformationsveranstaltung
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26.11.2024 erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter. …
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26.11.2024 erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter. Neben einer Darstellung des Sachstands durch die Stadt und die WHS wird den Teilnehmenden die Gelegenheit gegeben, Ideen und Wünsche zu äußern, die sich auf das zukünftige Sanierungsgebiet beziehen.
Gleichzeitig werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter per Fragebogen zu den Stärken und Schwächen des Untersuchungsgebiets befragt. Die Antworten dienen dazu, die Mitwirkungsbereitschaft und die voraussichtlichen privaten Investitionen einschätzen zu können. Auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange erhalten zeitgleich die Gelegenheit zu Stellungnahme, um deren Planungen und Anforderungen bei der späteren Sanierungsdurchführung berücksichtigen zu können.
Satzungsbeschluss und Sanierungsdurchführung
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden dem Gemeinderat im Sommer 2026 präsentiert. …
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden dem Gemeinderat im Sommer 2026 präsentiert. Zeitgleich soll dann auch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets und der Beschluss von Fördergrundsätzen erfolgen. Anschließend werden die Sanierungsvermerke eingetragen und die Betroffenen über das weitere Verfahren informiert.
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss kann mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Der Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes wird dann veröffentlicht. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand und die Fördermöglichkeiten informieren.
Sanierungsdurchführung
Ende des Durchführungszeitraums
Nach jetzigem Stand endet der Durchführungszeitraum im Frühjahr 2033. Bis dahin stehen die Fördermittel zur Verfügung und es müssen die kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen werden.