Sanierungsgebiet „Ortsteil Besenfeld“ in Seewald

Gemeinde Seewald; Eine ruhige Dorfstraße mit Wohnhäusern, blauem Himmel, parkendem Traktor und einem Gebäude mit Sparkasse‑Schriftzug sowie Fahne prägt die Szene.

Zukünftiges Sanierungsgebiet „Ortsteil Besenfeld“ in Seewald

Beteiligungsmöglichkeiten

Eine Hand platziert eine rote Stecknadel auf einer Karte, einige rote Stecknadeln liegen daneben.
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Aktuelle Meldungen

Gespeichert von Moderation am
17
07
2026

Was sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU)?

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen zur Erhebung von Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit, Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet.

Gespeichert von Moderation am
25
06
2026

Fördermöglichkeiten

Modernisierungsmaßnahmen ermitteln und Grundlagen für Fördermöglichkeiten zu schaffen.

Gespeichert von Moderation am
25
06
2026

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (§§ 136 ff. BauGB) können Städte und Gemeinden Sanierungsgebiete in Bereichen festlegen, die aus städtebaulicher Sicht Verbesserungspotentiale aufweisen und durch eine Sanierung eine Aufwertung erfahren würden.

Zeitstahl

01. Januar 2026

Programmaufnahme

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. …

Ein Sanierungsgebiet bezeichnet ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

25. Juni 2026

Vorbereitende Untersuchungen und Einleitungsbeschluss

Das Ziel der vorbereitenden Untersuchungen - kurz VU - ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu gewi …

Das Ziel der vorbereitenden Untersuchungen - kurz VU - ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Grundlage ist eine Bestandsaufnahme vor Ort sowie die Beteiligung der Betroffenen sowie der Träger öffentlicher Aufgaben.

Juli 2026

Beteiligung der Eigentümer und Träger öffentlicher Belange

Neben einer Bestandsaufnahme werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auch die Eigentümer, Mieter und Pächter im Untersuchungsgebiet sowie die öffentlichen Aufgabenträger befragt. …

Neben einer Bestandsaufnahme werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen auch die Eigentümer, Mieter und Pächter im Untersuchungsgebiet sowie die öffentlichen Aufgabenträger befragt. Auf diese Weise erhalten alle relevanten Akteure frühzeitig die Möglichkeit sich zu informieren Ihre Anregungen zu geben. Schließlich soll das Sanierungsgebiet nicht an der Bürgerschaft vorbei, sondern gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden.

21. Juli 2026

Öffentliche Informationsveranstaltung

Es findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der über die vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie die Ziele und den Ablauf des geplanten Sanierungsverfahrens informiert wird und Ra …

Es findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der über die vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie die Ziele und den Ablauf des geplanten Sanierungsverfahrens informiert wird und Raum für Fragen sowie Anregungen besteht.

Herbst 2026

Erstellung VU-Ergebnisbericht

Der VU-Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen und dient als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat …

Der VU-Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen und dient als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Herbst / Winter 2026

Satzungsbeschluss

Mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat wird das Sanierungsgebiet rechtlich festgelegt. Der Beschluss wird anschließend öffentlich bekanntgemacht. 

Voraussichtlich Anfang 2027

Sanierungsdurchführung

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss können mit der Sanierungsdurchführung begonnen und Fördermittel eingesetzt werden. 

30. April 2035

Ende Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum endet zum 30. April 2035. Bis zu diesem Datum können die Mittel aus dem Förderprogramm abgerufen und für die städtebauliche Erneuerung eingesetzt werden. 

Kontakt

Lisa Kieferle

Falls Sie weitere Fragen zum Projekt haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne weiter.

Telefon: 07141 16-757326

E-Mail: lisa.kieferle@wuestenrot.de

Frau Lisa Kieferle
Projektleiterin in der Abteilung Städtebau

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