Antwort 6032 auf Frage 4851

Frage: 
Handlungsfeld: Einzelhandel und Nahversorgung
Antworten: 

Bedarfsgerechte Ergänzung der Lebensmittelstandorte

Förderung der Verlagerung von Geschäften aus 1B-Lagen und Randbereichen in 1A-Lagen

Förderung der Einrichtung eines Ladens für regionale Produkte/Lebensmittel in der Kernstadt

Verlagerung von 1B nach 1A nur sofern es sich um Einzelhandelsgeschäfte im weiteren Sinne (also auch inhabergeführte Dienstleistungen) handelt. Der Versuch, einen Laden für regionale Produkte aufzubauen, sollte unbedingt nochmal angegangen werden. Einbezogen werden sollten die noch verbliebenen lokalen und regionalen Bauern und die einschlägig tätigen Handwerker. Ein wichtiger Zweig ist die Nutzung der umfangreichen, aber leider oft abgehenden Streuobstbestände um Hechingen. Die Stadt muß hier mit intensiven Hilfen zur Überwindung der Anlaufschwierigkeiten- und kosten tätig werden - eventuell sogar als anfänglicher Träger. Mit der Zeit würde die Aufrechterhaltung der Verbindung der Partner und die Außenwerbung genügen.