Abbruch und Neubau
Zur Realisierung der Sanierungszielsetzung waren auf dem Grundstück des Eigentümers der Abbruch der vorhandenen Gebäudesubstanz mit anschließender Neubebauung vorgesehen. Das Abbruchgesuch wurde vom Bauherren am 04.02.2016 gestellt. Das Neubaukonzept wurde einer Gemeinderatssitzung wenige Monate später der Öffentlichkeit vorgestellt. Das nicht erhaltenswerte Gebäude wurde abgerissen. Anschließend erfolgte in enger Abstimmung mit der Gemeinde der Neubau. Ein Großteil der Kosten für den Abbruch wurden anteilig von der Gemeinde und dem Bund erstattet.