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Calw - Nördlicher Stadteingang

Nördlicher Stadteingang Calw

Calw - Nördlicher Stadteingang

Das Gebiet „Nördlicher Stadteingang“ soll ein Sanierungsgebiet werden. Das Sanierungsgebiet ist Teil der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Calw.

Wir laden Sie ein, sich nachfolgend umfassend über die verschiedenen Prozessschritte zu informieren und die Rahmenbedingungen kennenzulernen.

Ihre Stadt Calw

Dialoge

Kommunale Maßnahmen

Kommunale Maßnahmen

Informieren Sie sich unten über wichtige Maßnahmen, die sich in der Vorbereitung oder Durchführung befinden.

Meldungen

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Abgrenzungsplan der vorbereitenden Untersuchungen

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Sitzungsvorlage zur "Entwicklung des Deckenfabrikareals" in Calw

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Protokoll der Bewertungskommission

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Mehrfachbeauftragung: Siegerentwurf 100 von ISA Internationales Stadtbauatelier, Stuttgart

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Mehrfachbeauftragung: 2. Rang 400: Hähnig – Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Tübingen (Plan 1)

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Mehrfachbeauftragung: 2. Rang 400: Hähnig – Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB, Tübingen (Plan 2)

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Mehrfachbeauftragung: Ohne Platzierung 200: ARP Architekten Partnerschaft GbR, Stuttgart (Plan 1)

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Mehrfachbeauftragung: Ohne Platzierung 200: ARP Architekten Partnerschaft GbR, Stuttgart (Plan 2)

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Mehrfachbeauftragung: Ohne Platzierung 300: VON M GmbH, Stuttgart in Arbeitsgemeinschaft mit BLU Architekten, Stuttgart

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Zeitstrahl

Januar 2020

Beginn des Bewilligungszeitraums

Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Mittel aus einem Förderprogramm abgerufen werden können. Vorläufig endet der Bewilligungszeitraum am 30. April 2029. …

Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Mittel aus einem Förderprogramm abgerufen werden können. Vorläufig endet der Bewilligungszeitraum am 30. April 2029.

Die Höhe der Finanzhilfen von Bund und Land beläuft sich auf 1.000.000,00 €. Der gesamte Förderrahmen inklusive Anteil der Stadt beträgt sogar 1.666.667,00 €.

April 2020

Aufnahme in das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

Am 07. April wurde das Gebiet in eines der drei Förderprogramme aufgenommen, über die nun bundesweit die Sanierungsgebiete gefördert werden. …

Am 07. April wurde das Gebiet in eines der drei Förderprogramme aufgenommen, über die nun bundesweit die Sanierungsgebiete gefördert werden.

April 2020

Bewilligung der Förderung

Das Land Baden-Württemberg bewilligt am 07.04.2020 einen Förderrahmen in Höhe von 1,66 Mio. €. Davon stellen Bund und Land im sogenannten WEP-Förderprogramm 1 Mio. € für die Stadt Calw zur Verfügung. …

Wappen BW

Das Land Baden-Württemberg bewilligt am 07.04.2020 einen Förderrahmen in Höhe von 1,66 Mio. €. Davon stellen Bund und Land im sogenannten WEP-Förderprogramm 1 Mio. € für die Stadt Calw zur Verfügung.

Juni 2020

Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme ist fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Dabei wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. …

Die Bestandsaufnahme ist fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Dabei wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Aufnahme wird überlegt, wie die Missstände beseitigt werden können und ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet.

Juni 2020

Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen

Am 25. Juni 2020 beschließt der Gemeinderat auf Grundlage der bisherigen Bestandsaufnahmen und der städtebaulichen Rahmenbedingungen den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen. …

Am 25. Juni 2020 beschließt der Gemeinderat auf Grundlage der bisherigen Bestandsaufnahmen und der städtebaulichen Rahmenbedingungen den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen. Damit ist der Prozess auf dem Weg zum Sanierungsgebiet eingeleitet.

13. Juli bis 14. August 2020

Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die öffentlichen Aufgabenträger befragt. …

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die öffentlichen Aufgabenträger befragt. Hierzu gehören vor allem, aber nicht nur die sogenannten "Träger öffentlicher Belange" (TÖB). Beispiele für befragte Institutionen sind etwa das Denkmalschutzamt, das Liegenschaftsamt, das Regierungspräsidium, der Stromversorger und Telekommunikations-Anbieter.
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger erfolgt vom 13. Juli 07. – 14. August 2020

7. bis 28. August 2020

Befragung der Eigentümer, Mieter und Pächter

Für eine erfolgreiche Durchführung der Sanierungsmaßnahme "Nördlicher Stadteingang" ist es wesentlich, dass frühzeitig die im Gebiet Lebenden und Beschäftigten informiert und eingebunden werden. …

Für eine erfolgreiche Durchführung der Sanierungsmaßnahme "Nördlicher Stadteingang" ist es wesentlich, dass frühzeitig die im Gebiet Lebenden und Beschäftigten informiert und eingebunden werden. Das Sanierungsgebiet soll nicht am Bürger vorbei, sondern gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden.

Am 07. August beginnt daher die Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter und Gewerbetreibenden. Die Befragung endet am 28. August. Die Ergebnisse fließen in die vorbereitenden Untersuchungen ein.

21.01.2021

Vorberatung der Satzung

Im Technischen Ausschuss wird die vom Gemeinderat zu beschließende Sanierungssatzung beraten. Hierbei geht es v.a. …

Im Technischen Ausschuss wird die vom Gemeinderat zu beschließende Sanierungssatzung beraten. Hierbei geht es v.a. um technisch-rechtliche Fragen, die im großen Gremium nicht unbedingt im Detail diskutiert werden müssen.

28.01.2021

Satzungsbeschluss

Am 28.01. beschließt der Gemeinderat die Satzung für das Sanierungsgebiet "Nördlicher Stadteingang". …

Am 28.01. beschließt der Gemeinderat die Satzung für das Sanierungsgebiet "Nördlicher Stadteingang". Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, die städtebauliche Mängel und Missstände festgehalten haben. Nach diesen Maßgaben sowie anhand rechtlicher Vorgaben wird das Sanierungsgebiet ausgewählt.

Mit der Durchführung der Sanierung ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt.

Februar 2021

Amtliche Bekanntmachung der Untersuchungen

Damit die vorbereitenden Untersuchungen auch rechtskräftig sind, müssen sie ortsüblich bekannt gemacht werden. Dies geschieht durch die amtliche Bekanntmachung. …

Damit die vorbereitenden Untersuchungen auch rechtskräftig sind, müssen sie ortsüblich bekannt gemacht werden. Dies geschieht durch die amtliche Bekanntmachung.

Kontakt

Frau Julia Model

Falls Sie weitere Fragen zur Sanierungsmaßnahme haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne weiter:

Telefon: 07141 16 757-324
E-Mail: julia.model@wuestenrot.de

Frau Julia Model
Projektleiterin in der Abteilung Städtebauchpartnerin / Rolle

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