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Verlängerung des Bewilligungszeitraums der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“

Verlängerung des Bewilligungszeitraums der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“

Nun wurde der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßmaßnahme um 2 Jahre verlängert, so dass die Fördermittel auch für private Vorhaben im Sanierungsgebiet bis voraussichtlich Anfang 2026 zur Verfügung stehen.

Die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ der Gemeinde Dürnau wird seit dem Jahr 2017 mit Fördermitteln aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Der Förderrahmen im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) beträgt knapp 3,2 Mio. Euro. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Bund beträgt 60 % des Förderrahmens. Dies ergibt einen Zuwendungsbetrag von 1,9 Mio. Euro. Die verbleibenden 1,3 Mio. Euro sind von der Gemeinde Dürnau als Eigenanteil zu erbringen.

Seit Beginn der Sanierungsmaßnahme konnten die Mittel bereits für die Erneuerung der Schulstraße, des östlichen Bereiches der Jurastraße sowie der Friedrichstraße und der östlichen Hauptstraße eingesetzt werden. Auch die Gebäude Hauptstraße 44 und 46 sowie das ehemalige Jugendhaus in der Frühlingsstraße wurden modernisiert.

Für den ehemaligen Feuerlöschteich mit Spielplatz am Feuersee wurden Fördermittel aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ bereitgestellt. Nach einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde auf dem Spielplatz am Feuersee das Spielgeräteangebot erweitert. 

Auch Eigentümer im Sanierungsgebiet haben zum Erfolg der Sanierungsmaßnahme beigetragen. Fünf private Modernisierungsmaßnahmen und sechs Gebäudeabbrüche wurden bereits mit Zuschüssen unterstützt. Im Programmjahr 2024 werden weitere Maßnahmen weitergeführt.

Die privaten und kommunalen Maßnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität und tragen zur Aufwertung der Ortsmitte bei. Zudem wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen.

Im Februar 2024 erreichte die Gemeinde die erfreuliche Nachricht vom Regierungspräsidium Stuttgart, dass der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßmaßnahme um 2 Jahre verlängert wurde. Demnach stehen weiterhin Fördermittel auch für private Vorhaben im Sanierungsgebiet bis voraussichtlich Anfang 2026 zur Verfügung. Aus diesem Anlass wurde am Gebäude Bahnhofstraße 12 ein neues Sanierungsbanner aufgehängt, um für die Sanierung zu werben.

Sollten auch Sie Maßnahmen zur energetischen und baulichen Verbesserung des Gebäudes oder einen Abbruch planen, dann informieren Sie sich auf der Projektseite oder nehmen Sie Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern auf.

Anfragen zur Sanierung beantwortet Ihnen Herr Bürgermeister Wagner (Tel.: 07164 91010-11, E-Mail: m.wagner@duernau.de) von der Gemeindeverwaltung.

Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung wenden Sie sich gerne an die zuständige Projektleiterin der als Sanierungsträger beauftragten Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Frau Bieler (Tel.: 07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de).

Nutzen Sie Ihre Chance! Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!

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