Rahmeninformation
Im Rahmen der Städtebauförderung wird die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ der Gemeinde Dürnau seit dem Jahr 2017 mit Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (SSP) unterstützt. Die Sanierungsmaßnahme läuft voraussichtlich bis 30.04.2024. Zur Vorbereitung und Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart einen Förderrahmen von 2.414.648 € bewilligt. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Bund beträgt 60 % des Förderrahmens. Dies ergibt einen Zuwendungsbetrag von 1.448.789 €. Die verbleibenden 965.859 € sind von der Gemeinde Dürnau als Eigenanteil zu erbringen.
Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es Funktionsverluste zu beseitigen und die Innenentwicklung voranzutreiben. Dies gelingt durch Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich, z. B. durch Gebäudemodernisierungen oder Abbruch leerstehender Gebäudeteile und ortsbildgerechtem Neubau zur Schaffung von Wohnraum. Langfristiger Effekt muss es sein, das Ortsbild gemeinschaftlich aufzuwerten und Dürnau als attraktiven Wohnort weiterzuentwickeln. Dazu trägt jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet bei.
Die ersten Erfolge der Sanierungsmaßnahme sind bereits sichtbar. Die Gemeindeverwaltung von Dürnau hat die verfügbaren Fördermittel beispielsweise für die Erneuerung der Schulstraße sowie die Neugestaltung der Jurastraße östlicher Teil und der Friedrichstraße genutzt.