Direkt zum Inhalt

Wie verhalte ich mich hier?

Übersichtskarte Naunhofer Seen

Der Moritzsee und der Grillensee sowie ihre Umgebung sind als Teil des Landschaftsschutzgebietes Parthenaue zum ganzjährigen Erholungsgebiet und als Badeseen für Naturfreund*innen ausgewiesen.
Von allen Besucher*innen wird erwartet, dass sie den Erholungswert der Seegebiete durch umweltbewusstes und rücksichtsvolles Verhalten bewahren und mitgestalten.

Der Moritzsee und der Grillensee sind Naturseen.
Baden erfolgt auf eigene Gefahr.

Zur Gewährleistung des Naturschutzes, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ist zu beachten:

 

 

1. Das Parken auf nicht ausgewiesenen Parkflächen ist verboten.
2. Es ist nicht gestattet, die am Strand verlaufenden Wege mit Kraftfahrzeugen zu befahren.
3. Im Strandbereich und auf den Wegen am See sind Hunde immer an der Leine zu führen.
Ausnahme: An der Nordwestseite vom Moritzsee befindet sich ein ausgeschilderter Hundebadestrand.
4. Hundeführer*innen haben den durch ihren Hund abgelagerten Kot unverzüglich vom Strandbereich und von den Wegen am See zu entfernen.
5. Leere Flaschen, Verpackungsmaterial und alle sonstigen Abfälle sind entweder im Rückgepäck mitzunehmen oder in den abgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
6. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände aus Glas oder anderen Splittermaterialien mit Verletzungsgefahr zu zerschlagen.
7. Das Grillen ist nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
8. Das Entzünden von offenen Feuern, insbesondere von Lagerfeuern, ist verboten.
9. Das Übernachten am See oder auf dem Parkplatz, insbesondere in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem ist verboten.
10. Anderweitige Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Naunhof als Grundstückseigentümerin. Zur anderweitigen Nutzung / Benutzung der Wasserfläche des Sees ist eine vorherige Genehmigung beim Landratsamt Landkreis Leipzig als zuständige Untere Wasserbehörde einzuholen.

Zuwiderhandlungen gegen die aufgeführten Verbote und Gebote können nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeld generell mit bis zu 1.000 € im Einzelfall geahndet werden. Straftaten werden zur Anzeige gebracht und verfolgt.

Im Interesse der Aufrechterhaltung eines gesunden Wildtierbestandes und zur Vermeidung der Verschmutzung des Wassers durch unnatürliche Kotabgabe oder Restbestände werden alle Besucher*innen gebeten, Wassergeflügel, einschließlich der Schwäne, nicht zu füttern.

Mit dem Betreten des Geländes erklären Sie sich mit unseren Verhaltensregeln einverstanden.

Stadtverwaltung Naunhof
Markt 1, 04683 Naunhof
Tel. 034293/42-0
www.naunhof.de

Cookies UI