Was ist ein Sanierungsgebiet?
Stadt Heidenheim
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (§§ 136 ff. BauGB) können Städte und Gemeinden Sanierungsgebiete in Bereichen festlegen, die aus städtebaulicher Sicht Verbesserungspotentiale aufweisen und durch eine Sanierung eine Aufwertung erfahren würden. Die Maßnahmen zur Aufwertung in einem Gebiet verbessern beispielsweise die Wohnbedingungen oder sorgen dafür, dass die bauliche Substanz ganzer Straßenzüge aufgewertet wird und erhalten bleibt.
Städtebauliche Missstände im Sinne des Gesetzes können zum Beispiel sanierungsbedürftige Gebäude sein, die einen schlechten energetischen Zustand aufweisen, das Ortsbild negativ beeinflussen oder über einen geringen Wohnwert verfügen. Verbesserungspotentiale beziehen sich aber auch auf den öffentlichen Raum, sofern dieser zum Beispiel barrierefrei umgestaltet oder durch Maßnahmen an der blauen und grünen Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels angepasst werden soll. Die genauen Ziele einer Sanierungsmaßnahme werden im Einzelfall formuliert und können neben baulichen Aspekten auch soziale Verbesserungen umfassen.
Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets werden im Grundbuch für alle im Gebiet liegenden Grundstücke Sanierungsvermerke eingetragen. Die Eigentümer der Grundstücke und Gebäude haben dann in der Regel die Möglichkeit, einen Zuschuss für Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen zu erhalten. Die genauen Bedingungen dazu ergeben sich aus den Städtebauförderungsrichtlinien und den durch die Stadt nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen noch zu erlassenden Fördergrundsätzen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen der Stadt Heidenheim und der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH gerne zur Verfügung.