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Städtebauförderung - Das LRP

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Das Sanierungsgebiet "Stadtmitte" wird im Bund-Länder-Programm für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) aus Mitteln von Bund und Land gefördert.

Die Finanzhilfen zur Förderung von Städten und Gemeinden sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.

Förderfähig sind zum Beispiel kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland. Die Förderung richtet sich vor allem an Städte und Gemeinden in ländlicheren Bereichen, die zentrale Funktionen der Daseinsvorsorge für ihre eigenen Ortsteile oder ihr Umland erfüllen, wie es in Gerabronn der Fall ist.

 

 

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