WHS
1. Gebietserweiterung
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ wurde um einige Flurstücke erweitert, welche durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
WHS
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ wurde um einige Flurstücke erweitert, welche durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
BBR
Am bundesweiten Tag der Städtebauförderung werden Projekte vorgestellt und Erfolge gefeiert. Die Stadt Großbottwar nimmt vom 15. bis 16. Mai an dem Aktionstag teil.
WHS
Sie planen eine Modernisierung an Ihrem Gebäude? Nutzen Sie Ihre Chance und kommen Sie auf uns zu. Nehmen Sie die Sanierungsmaßnahme als Anlass, um anstehende Investitionen an Ihrem Eigentum anzugehen.
Nachdem das Sanierungsgebiet "Stadtmitte IV" im September 2022 durch den Gemeinderat förmlich festgelegt wurde, wurden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen.
WHS
Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem eine sogenannte "städtebauliche Erneuerungsmaßnahme" durchgeführt wird. Ziel ist es, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.
Das Gebiet „Stadtmitte IV“ der Stadt Großbottwar wurde zum 01.01.2021 in ein Förderprogramm der Städtebauförderung aufgenommen. …
Das Gebiet „Stadtmitte IV“ der Stadt Großbottwar wurde zum 01.01.2021 in ein Förderprogramm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit wird der Stadt in Aussicht gestellt, einen Teil der Kosten durch Förderung von Bund und Land zurückzuerhalten.
Nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber beschloss der Gemeinderat im Februar 2021 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. …
Nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber beschloss der Gemeinderat im Februar 2021 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. Zur rechtssicheren Vorbereitung des Verfahrens hat die Stadt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauftragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch für dieses Gebiet durchzuführen. Diese vorbereitenden Untersuchungen sind nötig, um die Bedingungen für ein Sanierungsverfahren zu prüfen.
Die Bestandsaufnahme ist fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Dabei wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Aufnahme wird überlegt, wie die Missstände beseitigt werden können und ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet.
Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im September 2022 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden im Gemeinderat präsentiert.
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2022. …
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2022. Anschließend wurden die Sanierungsvermerke eingetragen und die Eigentümer über das weitere Verfahren informiert.
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss konnte mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand informieren. …
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss konnte mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand informieren.
Seit November 2022 werden im monatlichen Rhythmus Sanierungsgespräche angeboten, welche bisher von zahlreichen an Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen interessierten Eigentümern in Anspruch genommen wurden. Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Im Frühjahr 2035 endet nach jetzigem Stand der Durchführungszeitraum – also die Zeit, in der eine Förderung durch Bund und Land möglich ist. …
Im Frühjahr 2035 endet nach jetzigem Stand der Durchführungszeitraum – also die Zeit, in der eine Förderung durch Bund und Land möglich ist.
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ wurde um einige Flurstücke erweitert, welche durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. …
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ wurde um einige Flurstücke erweitert, welche durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Stadtmitte IV“, wurde um die Flurstücke Nr. 22, 22/3, 23/1, 430/2, 430/5 erweitert. Auf diesen Flurstücken wurden städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt, welche im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung behoben werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Modernisierung der Hauptstraße 28 sowie das Gebäude des Kindergarten „Pfarracker“. Der aktualisierte Abgrenzungsplan des Sanierungsgebiets „Stadtmitte IV“ lieg im Downloadbereich bereit.
Im Rahmen der Leistungsschau am 15. und 16. Juni