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Großbottwar "Stadtmitte IV"

Großbottwar Luftbild

Großbottwar "Stadtmitte IV"

Herzlich willkommen auf der digitalen Projektbegleitung des Sanierungsgebiets „Stadtmitte IV“ in Großbottwar. Wir freuen uns über Ihr Interesse und bieten Ihnen hier die Möglichkeit, mehr über das Sanierungsgebiet und die bestehenden Fördermöglichkeiten zu erfahren.

Virtueller Rundgang "Stadtmitte IV"

Meldungen

Tag der Städtebauförderung 2024 Claim
Gespeichert von Philipp Schulz (WHS) am
10
04
2024

Tag der Städtebauförderung 2024

Am bundesweiten Tag der Städtebauförderung werden Projekte vorgestellt und Erfolge gefeiert. Die Stadt Großbottwar nimmt vom 15. bis 16. Mai an dem Aktionstag teil.

Großbottwar Marktplatz
Gespeichert von Philipp Schulz (WHS) am
17
01
2024

Sanierungssprechstunde

Sie planen eine Modernisierung an Ihrem Gebäude? Nutzen Sie Ihre Chance und kommen Sie auf uns zu. Nehmen Sie die Sanierungsmaßnahme als Anlass, um anstehende Investitionen an Ihrem Eigentum anzugehen.

Straße
Gespeichert von Moderation am
17
05
2023

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem eine sogenannte "städtebauliche Erneuerungsmaßnahme" durchgeführt wird. Ziel ist es, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Downloads

Großbottwar - Stadtmitte IV - Abgrenzungsplan

Standard
Datei

Großbottwar - Stadtmitte IV - Fördergrundsätze

Standard
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Großbottwar - Stadtmitte IV - Sanierungsflyer

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Zeitstrahl

Januar 2021

Aufnahme in Programm

Das Gebiet „Stadtmitte IV“ der Stadt Großbottwar wurde zum 01.01.2021 in ein Förderprogramm der Städtebauförderung aufgenommen. …

Das Gebiet „Stadtmitte IV“ der Stadt Großbottwar wurde zum 01.01.2021 in ein Förderprogramm der Städtebauförderung aufgenommen. Damit wird der Stadt in Aussicht gestellt, einen Teil der Kosten durch Förderung von Bund und Land zurückzuerhalten.

Februar 2021 bis September 2022

Vorbereitende Untersuchungen

Nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber beschloss der Gemeinderat im Februar 2021 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. …

Nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber beschloss der Gemeinderat im Februar 2021 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. Zur rechtssicheren Vorbereitung des Verfahrens hat die Stadt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauftragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch für dieses Gebiet durchzuführen. Diese vorbereitenden Untersuchungen sind nötig, um die Bedingungen für ein Sanierungsverfahren zu prüfen.

Die Bestandsaufnahme ist fester Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Dabei wird festgestellt, wo im Gebiet städtebauliche Missstände im Detail vorliegen. Auf Grundlage dieser Aufnahme wird überlegt, wie die Missstände beseitigt werden können und ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept erarbeitet.

Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im September 2022 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden im Gemeinderat präsentiert.

September 2022

Satzungsbeschluss

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2022. …

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2022. Anschließend wurden die Sanierungsvermerke eingetragen und die Eigentümer über das weitere Verfahren informiert.

laufend

Sanierungsdurchführung

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss konnte mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand informieren. …

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss konnte mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden. Auf der Projektseite werden wir Sie fortlaufend über den aktuellen Umsetzungsstand informieren.

Seit November 2022 werden im monatlichen Rhythmus Sanierungsgespräche angeboten, welche bisher von zahlreichen an Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen interessierten Eigentümern in Anspruch genommen wurden. Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Frühjahr 2035

Ende Durchführungszeitraum

Im Frühjahr 2035 endet nach jetzigem Stand der Durchführungszeitraum – also die Zeit, in der eine Förderung durch Bund und Land möglich ist. …

Im Frühjahr 2035 endet nach jetzigem Stand der Durchführungszeitraum – also die Zeit, in der eine Förderung durch Bund und Land möglich ist.

Veranstaltungen

Kontakt

Sophia Ungerer

Falls Sie Fragen zur Sanierungsmaßnahme haben oder weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne weiter:

Telefon: 07141 16 757-317

E-Mail: sophia.ungerer@wuestenrot.de

Frau Sophia Ungerer
Projektleiterin in der Abteilung Städtebau

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