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Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer

Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer

Nachdem das Sanierungsgebiet "Stadtmitte IV" im September 2022 durch den Gemeinderat förmlich festgelegt wurde, wurden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen.

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Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Stadtmitte IV“ besteht die Möglichkeit, Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen festgelegt wurden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Stadt Großbottwar. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.

Förderfähig sind grundsätzlich alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Wichtige Bereiche sind dabei die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Stadtbild. In der nebenstehenden Abbildung sind exemplarisch solche Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.

Bei der Modernisierung von Gebäuden beläuft sich der Förderzuschuss in der Regel auf 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Stadt Großbottwar ein abweichender Förderbetrag geprüft werden. Beim Abbruch von nicht denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung maximal 80 % der Abbruchkosten, sofern anschließend ein Neubau auf dem Grundstück realisiert wird. Ohne anschließenden Neubau beträgt die Förderung maximal 50 % der Kosten. Maßgeblich ist dabei die Angebotssumme des günstigsten Anbieters bzw. eine fachmännisch erstellte Kostenschätzung.

Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt. Die WHS steht interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Stadt Großbottwar während der gesamten Durchführung beratend zur Seite. Insbesondere bei den privaten Maßnahmen führt die WHS Beratungsgespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern durch und erörtert die konkreten Voraussetzungen für die Förderung. Gehen Sie bei Interesse daher gerne auf die Projektleiterin bei der WHS, Frau Ungerer, zu.

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