Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet und Verlängerung des Durchführungszeitraums
Im Mai 2024 erhielt die Gemeinde nun die erfreuliche Nachricht, dass die Fördermittel um eine weitere Million erhöht werden. Gleichzeitig wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart der Bewilligungszeitraum um 1 Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert. Insgesamt steht nun ein Förderrahmen von 5 Mio. € zur Verfügung. Dies entspricht Finanzhilfen (60 %) in Höhe von 3 Mio. €. Die Gemeinde hat einen Eigenanteil (40 %) von 2 Mio. € zu leisten.
Die zusätzlichen Finanzhilfen werden insbesondere für die Modernisierung des denkmalgeschützten Rathauses genutzt. Aber auch private Eigentümer im Sanierungsgebiet können weiterhin von einer Förderung für ihre Bauvorhaben profitieren und so anstehende Investitionen am Gebäude angehen.
Gefördert werden können:
1) Bauliche und energetische Gebäudesanierungen
2) Gebäudeabbrüche zur Grundstücksfreilegung
Im Rahmen von Modernisierungen sind sowohl die Bestandteile der Gebäudehülle, die Heizung aber auch Sanierungs- und Umbauarbeiten im Gebäude grundsätzlich förderfähig.
Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde Altdorf vor Beginn einer Maßnahme. Neben der Möglichkeit auf einen Zuschuss besteht gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) zudem auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandener Kosten für private Modernisierungsmaßnahmen.
Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung können sich interessierte Eigentümer gerne mit der zuständigen Projektleiterin der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS),
Frau Bieler (Tel. 07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de) in Verbindung setzen.
Für allgemeine Informationen und den aktuellen Stand der Sanierung besuchen Sie auch die Sanierungshomepage unter folgendem Link:
https://stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de/altdorf-staedtebaufoerderung