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Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ in Altdorf

Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ in Altdorf

Rathaus

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den Städten und Gemeinden im Land für 2022 insgesamt 237,19 Millionen Euro für 313 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Auch die Gemeinde Altdorf freut sich über weitere Finanzhilfen in Höhe von 400.000,00 € aus dem Landessanierungsprogramm für die Sanierungsmaßnahme „Altdorf Ortsmitte III“.
Der gesamte Förderrahmen umfasst eine Summe von rund 3.000.000 €. Die insgesamt bewilligten Finanzhilfen (60 % des Förderrahmens) belaufen sich auf 1.800.000 €. Den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 1.200.000 € trägt die Gemeinde Altdorf.
Mit den bereitgestellten Finanzhilfen können weitere große Maßnahmen, wie die Modernisierung des Rathauses und der Neubau einer Begegnungsstätte im Pflegeheim in den Seewiesen umgesetzt werden.

Auch für private Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet stehen bis voraussichtlich Ende 2023 weiterhin ausreichend Finanzhilfen zur Verfügung.
Seit Beginn des Programms nutzten bereits zehn private Eigentümer die einmalige Möglichkeit auf Zuschüsse, um anstehende Investitionen an ihrem Eigenheim zu tätigen. So kann nicht nur der Gebäudewert gesteigert oder der Gebäudezuschnitt angepasst werden. Vielmehr können Energiekosten gesenkt und CO2-Emissionen verringert werden. Eine Kombination mit Mittel aus der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) ist grundsätzlich möglich. Zusätzlich profitieren Eigentümer im Sanierungsgebiet bei Modernisierungsmaßnahmen von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

schaubild

Vier Eigentümer haben sich dazu entschieden, Gebäude abzubrechen und durch moderne Wohngebäude zu ersetzen, wenn sich eine Modernisierung als unwirtschaftlich herausgestellt hat. Dadurch ist neuer Wohnraum für Familien in zentraler Lage von Altdorf entstanden.
Die Gemeinde Altdorf unterstützt private Vorhaben weiterhin mit einem Zuschuss. Voraussetzung dafür ist eine vertragliche Regelung mit der Gemeinde vor Beginn der Arbeiten.
Sollten auch Sie Maßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner.

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