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Was ist geplant?

Was ist geplant?

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Zum zweiten Mal plant die Stadt Bischofswerda die Teilnahme am Programm „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, gefördert über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Rahmen des Förderprogramms sollen niedrigschwellige soziale Projekte innerhalb einer für die Stadt Bischofswerda festgelegten Gebietskulisse unterstützt werden.

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Stadt Bischofswerda aufgefordert, ein sogenanntes „Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept“ (GIHK) zu erarbeiten, in dessen Rahmen Ziele und Projektansätze für die Förderperiode zu entwickeln sind. Die Erarbeitung dieses Konzeptes soll dabei in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren erfolgen. Bereits im vorherigen Förderzeitraum 2014 bis 2020 hatte die Stadt Bischofswerda lokale Akteure dazu aufgerufen, sich bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes zu beteiligen. Gemeinsam mit sozial engagierten Personen und Interessengruppen wurden dabei nicht nur ein Konzept erarbeitet, sondern erfolgreich verschiedene soziale Projekte im Stadtraum umgesetzt, bspw. die Kreativ-Werkstatt des Netzwerks für Kinder- und Jugendarbeit e. V. und der Offene Treff der Generationen des Regenbogen e. V.

Im aktuellen Förderzeitraum bis 2027 sollen nun ein neues GIHK für Bischofswerda erstellt und weitere lokal relevante Sozialprojekte entwickelt werden. Die vorgesehene Gebietskulisse – das Untersuchungsgebiet – finden Sie unter Downloads

Das Ziel der Stadt ist es, gemeinsam:

-    die sozialräumlichen Bedingungen und vorhandenen Unterstützungsangebote zu erfassen und zu bewerten sowie Zielgruppen für notwendige Maßnahmen zu identifizieren,

-    Ziele für die sozialräumliche Entwicklung und die Schaffung von Angeboten zu erarbeiten sowie

-    Projekte für niedrigschwellige soziale Betreuungs- und Hilfsangebote zu entwickeln.

Die Konzepterarbeitung und Projektentwicklung wird voraussichtlich im Zeitraum von Juni bis September 2023 erfolgen und in einem Förderantrag der Stadt Bischofswerda zur Umsetzung der entwickelten Projekte münden. Neben städtischen Projekten sollen auch ausdrücklich Projekte von anderen Akteuren, die Angebote für das Gebiet entwickeln wollen, unterstützt werden. Die zu entwickelnden Projekte müssen in der geplanten Gebietskulisse ihren Durchführungsort haben.

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