Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im zukünftigen Sanierungsgebiet „Burgwiesen“ besteht nach der förmlichen Festlegung des Gebiets die Möglichkeit, Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen festgelegt werden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Stadt Giengen an der Brenz. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Wichtige Bereiche sind dabei die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Stadtbild. In der nebenstehenden Abbildung sind exemplarisch solche Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.
Nachdem das Sanierungsgebiet "Burgwiesen" durch den Gemeinderat der Stadt Giengen an der Brenz förmlich festgelegt wird, werden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen. Die genauen Förderhöhen werden danach bekanntgegeben.