Direkt zum Inhalt

Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet

Für Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Blaustein“ besteht die Möglichkeit, Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung richtet sich dabei nach den Rahmenbedingungen, die in den Fördergrundsätzen festgelegt wurden. Wichtige Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eigentümern und der Stadt Blaustein. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden.

Förderfähig sind grundsätzlich alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu dienen, den Gebrauchswert des Gebäudes zu erhöhen und langfristig zu sichern. Wichtige Bereiche sind dabei die Verbesserung des Wohnwerts, die Aufwertung des energetischen Zustandes sowie ein positiver Einfluss auf das Stadtbild. In der nebenstehenden Abbildung sind exemplarisch solche Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird und alle wesentlichen Mängel beseitigt werden.

Bei der Modernisierung beläuft sich der Förderzuschuss in der Regel auf 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und ist auf einen Betrag von 40.000,00 € gedeckelt. Bei denkmalgeschützten und besonders erhaltenswerten Gebäuden kann der Zuschuss nach Abstimmung mit der Stadt Blaustein erhöht werden. Beim Abbruch von nicht erhaltenswerten Gebäuden beträgt die Förderung maximal 100 % der Abbruchkosten, sofern anschließend ein Neubau auf dem Grundstück realisiert wird. Ohne anschließende Neubebauung beläuft sich die Förderung auf maximal 50 % der Abbruchkosten. Maßgeblich ist dabei jeweils die Angebotssumme des günstigsten Anbieters.

Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) aus Ludwigsburg beauftragt. Die WHS steht interessierten Eigentümern und der Stadt Blaustein während der gesamten Durchführung beratend zur Seite. Insbesondere bei den privaten Maßnahmen führt die WHS Beratungsgespräche mit den Eigentümern durch und erörtert die konkreten Voraussetzungen für die Förderung. Gehen Sie bei Interesse daher gerne auf die Projektleiterin, Frau Model, zu.

Cookies UI