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Was ist ein Sanierungsgebiet?

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Nach dem Baugesetzbuch (§136 BauGB ff) können Gemeinden Sanierungsgebiete in Bereichen, die aus städtebaulicher Sicht Verbesserungspotentiale aufweisen und durch eine Sanierung eine Aufwertung erhalten würden, festlegen. Die Maßnahmen zur Aufwertung in einem Gebiet verbessern die Wohnbedingungen oder sorgen dafür, dass die bauliche Substanz ganzer Straßenzüge erhalten bleibt. 

Zu Sanierungsgebieten können ganze Stadt- oder Gemeindegebiete aber auch Straßenzüge oder nur Teile von Straßen gehören. Verbesserungspotentiale oder auch „Städtebauliche Missstände“ im Sinne des Gesetzes können zum Beispiel Gebäude sein, die äußerlich oder innerlich sanierungsbedürftig sind oder die einen zu hohen Energieverbrauch haben. 

Wenn die Gemeinde förmlich beschlossen hat, ein bestimmtes Sanierungsgebiet festzulegen, trägt das Grundbuchamt für alle Grundstücke, die im Sanierungsgebiet liegen, einen Sanierungsvermerk in das Grundbuch ein. Für die Eintragung in das Grundbuch entstehen dem Eigentümer eines Objekts keine Kosten. Auch für die Löschung des Vermerks nach dem Ende der gesamten Maßnahme müssen weder Eigentümer noch Bauinteressent finanzielle aufkommen.

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