BBR
Tag der Städtebauförderung 2024
Als Gemeinschaftsaufgabe ist die Städtebauförderung seit 1970 eine zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes und der Länder.
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Als Gemeinschaftsaufgabe ist die Städtebauförderung seit 1970 eine zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes und der Länder.
Nachdem das Sanierungsgebiet "Innenstadt/Maierhöfe" am 06.11.2023 durch den Gemeinderat förmlich festgelegt wurde, wurden auch Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen.
Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.
Nachdem die Stadt Laichingen mit dem Gebiet „Innenstadt/Maierhöfe“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, hat der Gemeinderat am 14.11.2022 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
Fördergrundsätze im Sanierungsgebiet "Innenstadt/Maierhöfe"
Abgrenzungsplan "Innenstadt/Maierhöfe"
Bericht der vorbereitenden Untersuchungen "Innenstadt/Maierhöfe"
Am 20.09.2021 wurden die Ergebnisse der Grobanalyse für das Gebiet "Innenstadt/Maierhöfe" im Gemeinderat der Stadt Laichingen vorgestellt. …
Am 20.09.2021 wurden die Ergebnisse der Grobanalyse für das Gebiet "Innenstadt/Maierhöfe" im Gemeinderat der Stadt Laichingen vorgestellt. Anschließend wurde ein Antrag auf Aufnahme des Gebiets in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung eingereicht. Vorangegangen waren der Antragstellung intensive Beratungen auf der Arbeitsebene - unter anderem mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie dem Regierungspräsidium Tübingen.
In der Sitzung vom 14.11.2022 wird der Gemeinderat der Stadt Laichingen voraussichtlich den Einleitungsbeschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen fassen. …
In der Sitzung vom 14.11.2022 wird der Gemeinderat der Stadt Laichingen voraussichtlich den Einleitungsbeschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen fassen. Daran anschließend wird die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH eine Bestandsaufnahme im Gebiet durchführen und die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligen. Die vorbereitenden Untersuchungen richten sich nach § 141 BauGB und dienen unter anderem dazu, die Sanierungsziele für das Gebiet "Innenstadt/Maierhöfe" zu konkretisieren.
Die betroffenen Eigentümer, Bewohner und Pächter im geplanten Sanierungsgebiet wurden durch ein persönliches Anschreiben mit beiliegendem Fragebogen sowie bei einer Bürgerinformationsveranstaltung vor …
Die betroffenen Eigentümer, Bewohner und Pächter im geplanten Sanierungsgebiet wurden durch ein persönliches Anschreiben mit beiliegendem Fragebogen sowie bei einer Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort beteiligt. Ergänzend wurden vertiefende Schlüsselgespräche mit einzelnen Akteuren durchgeführt. Ebenfalls beteiligt wurden die Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet "Innenstadt/Maierhöfe" am 06.11.2023 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt. …
Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet "Innenstadt/Maierhöfe" am 06.11.2023 durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt.
Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt/Maierhöfe" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. …
Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt/Maierhöfe" kann mit der Durchführung kommunaler und privater Maßnahmen begonnen werden. Hierzu werden Sie fortlaufend über diese Projektseite, die Homepage der Stadt Laichingen sowie das Amtsblatt und die lokale Presse informiert.
Nach jetzigem Stand endet der Bewilligungszeitraum zum 30.04.2031. …
Nach jetzigem Stand endet der Bewilligungszeitraum zum 30.04.2031. Sofern der Bewilligungszeitraum nicht verlängert wird, müssen bis dahin alle kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen sein, damit das Sanierungsgebiet abgerechnet werden kann.