Schwarzenberg – „Perle des Erzgebirges“
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Beschluss und Aufnahme Fördergebiet "Stadtumbaugebiet Neustadt"
Beschluss des Aufwertungs- und Rückbaugebietes Neustadt und Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau-Ost. …
Beschluss des Aufwertungs- und Rückbaugebietes Neustadt und Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau-Ost.
Neuabgrenzung Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“
Beschluss der Neuabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neustadt-Sachsenfeld“ auf Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB. …
Beschluss der Neuabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neustadt-Sachsenfeld“ auf Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB. Das neu abgegrenzte Stadtumbaugebiet erhält die Bezeichnung „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020".
Beschluss Fördergebiet „Historische Altstadt 2014 - 2021“
Beschluss des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ …
Beschluss des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“
Programmaufnahme „Historische Altstadt 2014 - 2021“
Aufnahme des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ in das Bund-Länder-Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz. …
Aufnahme des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ in das Bund-Länder-Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz.
Neustrukturierung der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung wurde umstrukturiert und bestehende Förderprogramme bekamen neue Namen:
- Stadtumbau (SU) wurde zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
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Die Städtebauförderung wurde umstrukturiert und bestehende Förderprogramme bekamen neue Namen:
- Stadtumbau (SU) wurde zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
- Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) wurde zu Lebendige Zentren (LZP)
- Soziale Stadt (SSP) wurde zu Sozialer Zusammenhalt (SZP)
Das „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“ wurde in das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) überführt.
Das städtebauliche Denkmalschutzgebiet „Historische Altstadt 2014 - 2021“ wurde in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt.
Fortschreibung der städtebaulichen Konzeption
Im Mai 2020 wird der Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ gefasst. …
Im Mai 2020 wird der Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ gefasst.