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Schwarzenberg – „Perle des Erzgebirges“

Schloss Schwarzenberg

Schwarzenberg – „Perle des Erzgebirges“

OB

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Besucherinnen und Besucher,

als Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Schwarzenberg begrüße ich Sie herzlich bei der digitalen Projektbegleitung der Stadterneuerung in unserer Stadt und heiße Sie auch im Namen von Stadtrat und Verwaltung herzlich willkommen. Mit dieser Website informieren wir Sie zu den bereits durchgeführten und noch geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ sowie im Fördergebiet „Historische Altstadt 2014 - 2021“.

Ich freue mich über Ihr Interesse und lade Sie ein, sich über die städtebauliche Entwicklung in den beiden Stadtteilen zu informieren und sich auf einen digitalen Rundgang durch unsere Fördergebiete zu begeben. 

Viel Spaß beim Entdecken wünscht Ihnen

Ruben Gehart
Oberbürgermeister

Digitaler Stadtrundgang Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“

Hier stellen wir Ihnen einige wichtige Projekte der letzten Jahre sowie auch zukünftige Projekte vor. Unten finden Sie die Abgrenzung des Fördergebietes „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“ und eine Auswahl an kommunalen und privaten Maßnahmen. Das Sanierungsgebiet umfasst 59,96 Hektar und beinhaltet im Wesentlichen zentrale Bereiche entlang der Bahnhofstraße, Straße der Einheit und die Straße des 18. März. Insgesamt wurden seit 2006 ca. mehr als 50 Maßnahmen durchgeführt. Das Fördergebiet wird dank einer Verlängerung im Jahr 2018 noch bis 2028 fortgeführt.

Bei der Abgrenzung handelt es sich um keine grundstücksscharfe Darstellung.

Klicken Sie auf die Beiträge, um mehr über einzelne Maßnahmen zu erfahren.
 

Meldungen

Downloads

Übersichtsplan aktuelle Fördergebiete der Stadt Schwarzenberg

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Übersichtsplan abgeschlossene Fördergebiete der Stadt Schwarzenberg

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Zeitstrahl

2002

Beschluss und Aufnahme Fördergebiet "Stadtumbaugebiet Neustadt"

Beschluss des Aufwertungs- und Rückbaugebietes Neustadt und Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau-Ost. …

Beschluss des Aufwertungs- und Rückbaugebietes Neustadt und Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau-Ost.

2012

Neuabgrenzung Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“

Beschluss der Neuabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neustadt-Sachsenfeld“ auf Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB. …

Beschluss der Neuabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neustadt-Sachsenfeld“ auf Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB. Das neu abgegrenzte Stadtumbaugebiet erhält die Bezeichnung „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020".

2014

Beschluss Fördergebiet „Historische Altstadt 2014 - 2021“

Beschluss des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ …

Beschluss des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“

2014

Programmaufnahme „Historische Altstadt 2014 - 2021“

Aufnahme des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ in das Bund-Länder-Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz. …

Aufnahme des Fördergebietes „Historische Altstadt 2014 - 2021“ in das Bund-Länder-Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz.

2020

Neustrukturierung der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wurde umstrukturiert und bestehende Förderprogramme bekamen neue Namen: - Stadtumbau (SU) wurde zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) …

Die Städtebauförderung wurde umstrukturiert und bestehende Förderprogramme bekamen neue Namen:
- Stadtumbau (SU) wurde zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
- Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) wurde zu Lebendige Zentren (LZP)
- Soziale Stadt (SSP) wurde zu Sozialer Zusammenhalt (SZP)

Das „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“ wurde in das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) überführt.
Das städtebauliche Denkmalschutzgebiet „Historische Altstadt 2014 - 2021“ wurde in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt. 

2020

Fortschreibung der städtebaulichen Konzeption

Im Mai 2020 wird der Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ gefasst. …

Im Mai 2020 wird der Beschluss zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ gefasst.

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